Haben Händler oder Lieferanten Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Löschung?

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Lieferanten oder Händlern steht ein Widerspruchsrecht gegen die Vernichtung der (vermeintlich) gefälschten Waren zu. Allerdings ist zu beachten, dass der Widerspruch innerhalb der dafür vorgesehenen Widerspruchsfrist zu erfolgen hat, da sonst das Schweigen als Einverständnis zur Vernichtung gewertet wird.

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