Was ist unter „Produktpiraterie“ zu verstehen?

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Eine gesetzliche Definition für „Produktpiraterie“ gibt es nicht. Allerdings wird unter dem Begriff zum Einen das unberechtigte Verwenden eines fremden Kennzeichens (z.B. einer Marke) verstanden, das entweder ins Markenregister eingetragen ist oder als geschäftliche Bezeichnung eines Unternehmens im geschäftlichen Verkehr benutzt wird. Oftmals handelt es sich dabei lediglich um Anagramme (z.B. „Relox“) oder sonstige, geringfügige Abweichungen vom jeweiligen Originalzeichen (z.B. „Abidas“).

Zum anderen ist auch das verbotene Nachahmen und Vervielfältigen von namhaften und qualitativ hochwertigen Originalwaren zu verstehen, welche mit dem Ziel vorgenommen werden, die so erzeugten Produkte – die dem Original oftmals zum Verwechseln ähnlich sind – durch rechtswidrige Geschäfte abzusetzen. Ohne Erlaubnis übernimmt der Fälscher dabei nicht nur technisches Wissen, sondern nutzt auch die Bekanntheit der Marke aus, um den Verbraucher über die Minderwertigkeit der Fälschung zu täuschen.

Insbesondere Produkte, die sich im gegenwärtigen „Trend“ befinden, sind für Fälscher und Plagiatoren ein begehrtes Ziel. Fälschungen dieser Art werden in allen erdenklichen Bereichen vorgenommen und erreichen mittlerweile finanzielle Schäden im mehrstelligen Milliardenbereich.

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