Ab welchem Zeitpunkt entsteht Markenschutz?
Grundsätzlich entsteht der Markenschutz mit dem Zeitpunkt des Eingangs des Antrags zur Anmeldung der Marke beim zuständigen Markenamt. Eine Markenanmeldung sollte daher nach dem Prioritätsprinzip grundsätzlich so schnell wie möglich erfolgen, da der Markenschutz mit dem Tag der Anmeldung beginnt. Selbst wenn die Eintragung deutlich später erfolgt (in der Regel ist das Eintragungsverfahren erst nach circa 7 bis 8 Monaten abgeschlossen), wirkt die nachträgliche Eintragung auf den Zeitpunkt der Anmeldung zurück.
Unabhängig von der Anmeldung einer Marke kann Markenschutz auch durch bloße Benutzung entstehen. Dies setzt jedoch voraus, dass die Marke eine gewisse Verkehrsgeltung erreicht, d.h. bekannt ist. Dies ist dann der Fall, wenn ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise das Zeichen mit einem bestimmten Unternehmen in Verbindung bringt, es also als dessen Marke versteht.