Ist eine nachträgliche Änderung des Markenschutzes möglich?
Kategorie(n): Markenrecht, Markenschutz
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Eine nachträgliche Änderung der Marke und des damit einhergehenden Markenschutzes ist nur teilweise möglich. So ist es möglich, die in der Anmeldung angegebenen Waren- und Dienstleistungsklassen einzuschränken. Eine Erweiterung auf mehr Klassen ist vorerst nicht möglich.
Das angemeldete Zeichen selbst kann nachträglich jedoch nicht mehr geändert werden. Man sollte sich daher bereits bei Anmeldung eines Zeichens sicher sein, dass das eingetragene Zeichen demjenigen entspricht, für welches man schlussendlich Schutz begehrt.
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