Was ist unter „Grenzbeschlagnahme“ zu verstehen?
Unter dem Begriff der „Grenzbeschlagnahme“ wird grundsätzlich das Tätigwerden der Zollbehörde im Fall von Produktpiraterie (Link auf Satellitenseite „Produktpiraterie“) verstanden. Anders als der Begriff vermuten lässt, ist jedoch nicht nur die Tätigkeit direkt an der Grenze erfasst, sondern umfasst zumindest im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes überall dort Zugriffsrechte, wo die Zollbehörde ihre zollamtliche Überwachung sowie ihre Prüfungsrechte im Inland wahrnimmt. Dies sind insbesondere die Binnenzollämter, die Freihäfen sowie mobile Kontrollgruppen.
Statistisch betrachtet umfasst der größte Teil der Grenzbeschlagnahmeverfahren Fälle, bei denen es zur Verletzung von Markenrechten gekommen ist. Der deutlich kleinere Anteil betrifft die Verletzung von den weiteren Schutzrechten wie Patent- oder Urheberrechten.