Kann ich ein Zeichen ins Markenregister eintragen, ohne es vorerst zu benutzen?

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Ein Zeichen kann auch dann ins Markenregister eingetragen werden, wenn es nicht sogleich benutzt werden soll. Allerdings ist zu beachten, dass das Zeichen innerhalb von fünf Jahren nach der Anmeldung benutzt werden muss, da sonst andere Markeninhaber die Löschung des Zeichens wegen Nichtbenutzung beantragen können.

Kategorie(n): Markenrecht, Markenschutz
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