Welches Markenamt ist zuständig bzw. in welcher Region kann ich meine Marke schützen lassen?

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Je nachdem in welcher Region die Marke geschützt werden soll, ist für die Anmeldung ein anderes Amt zuständig.

Für die nationale Anmeldung einer Marke in Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA; Link: http://www.dpma.de ) zuständig.

Neben dem nationalen Markenschutz sollte bereits frühzeitig geklärt werden, ob die Möglichkeit eines internationalen Markenschutzes wahrgenommen werden soll.

Eine Eintragung als Europäische Gemeinschaftsmarke gewährt Markenschutz in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Sie kann beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM; Link: http://oami.europa.eu/ows/rw/pages/index.de.do ) beantragt werden.

Ferner kann bei der World Intellectual Property Organization (WIPO; Link: http://www.wipo.int/portal/index.html.en) auf Basis einer Heimatmarke (sprich: einer nationalen Marke oder Europäischen Gemeinschaftsmarke) eine sog. Internationale Registrierung (IR) beantragt werden. Damit erfolgt ein Markenschutz in allen gegenwärtigen Unterzeichnerstaaten des Madrider Markenabkommens.

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