Wie entsteht der Markenschutz?

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Der Schutz an einem Zeichen als Marke entsteht grundsätzlich durch die schriftliche Anmeldung eines Zeichens zur Eintragung als Marke in das vom Patentamt geführte Register, in den jeweiligen angegebenen Waren- und Dienstleistungsklassen. Dabei sind alle für die Eintragung erforderlichen Angaben und Unterlagen (insbesondere der Name des Anmelders, die Wiedergabe der Marke und dessen Form sowie die Angabe der Waren- und Dienstleistungsklassen) einzureichen.

Der Markenschutz beginnt zwar grundsätzlich erst mit Eintragung des Zeichens als Marke ins Markenregister. Allerdings beginnt die Schutzdauer rückwirkend bereits mit dem Tag des Eingangs der Anmeldung beim Markenamt

Kategorie(n): Markenrecht, Markenschutz
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