Anmeldung Design / Geschmacksmuster

In unserer Urteilsdatenbank…
…finden Sie 96 Urteile zum Designrecht.

Designanmeldungen:

  • Deutsche Designanmeldung
  • Europäische Designanmeldung (Anmeldung Gemeinschaftsgeschmacksmuster)
  • internationale Designanmeldung /internationale Geschmacksmusteranmeldung

jeweils Einzel- oder Sammelanmeldung

Warum ein Design anmelden?

Da sich Ansprüche wegen des "Designs" eines Produkts aus vielen unterschiedlichen Rechtsgebieten ergeben können, ist es entscheidend im Rahmen einer strategischen anwaltlichen Beratung für Rechteinhaber die unterschiedlichen Schutzvoraussetzungen zu kennen und sich dementsprechend zu entscheiden, welche Schutzrechte sinnvoller Weise angemeldet werden sollen. Die Anmeldung einer Sammelanmeldung eines Designs oder Gemeinschaftsgeschmacksmusters bietet hier oft eine kostengünstige Möglichkeit, die vielen Mandanten nicht bekannt ist.

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Was sind die Schutzvoraussetzungen eines Designs /Geschmacksmusters?

Ein Design oder Geschmacksmuster schütz eine äußere Gestaltung und muss Neuheit und Eigenart aufweisen. Neu ist das Muster, wenn vor der Anmeldung kein identisches Muster veröffentlicht worden ist. Vorveröffentlichungen des Anmelders sind unschädlich, wenn diese nicht älter als 12 Monate sind (Neuheitsschonfrist). Eigenart liegt vor, wenn sich der Gesamteindruck eines Geschmacksmusters von dem eines anderen Geschmacksmusters unterscheidet.

Wie hoch sind die Kosten einer Desiganmeldung /Geschmacksmusteranmeldung?

Deutsches Design:

Die amtlichen Gebühren für eine Einzelanmeldung eines Designs betragen lediglich 60 € für eine Einzelanmeldung.
Bei einer Sammelanmeldung kommen jeweils 6 € pro Design dazu, mindestens jedoch 60 €.

Europäische Design /Geschmacksmuster:

Die amtlichen Gebühren betragen bei einer Einzelanmeldung 230 € für die Eintragung sowie 120 € für die Bekanntmachung.
Bei einer Sammelanmeldung kommen weitere 115 € je Gemeinschaftsgeschmacksmuster hinzu, bzw. ab dem elften Gemeinschaftsgeschmacksmuster jeweils 50 €. Für die Bekanntmachung kommt je weiteres Geschmacksmuster 60 € hinzu, bzw. 30 € ab dem elften Geschmacksmuster.

internationales Design /Geschmacksmuster:

Die amtlichen Gebühren sind abhängig von den jeweils gewählten Ländern und der Anzahl der Designanmeldungen.

Unsere Kosten für die Anmeldung eines Designs /Geschmacksmusters betragen ab 490 € zzgl. MwSt. je Anmeldung.

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Aktuelle Auszeichnungen

IT Law - Law Firm of the Year in Germany - 2020
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Unsere Rechtsanwälte für Designrecht / Geschmacksmusterrecht

Hild_225x250Hagen Hild, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsanwalt WagnerAlexander Wagner, Rechtsanwalt
Kempter_225x250Arthur Kempter, Rechtsanwalt Fachanwalt IT-Recht Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
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Warum Sie uns beauftragen sollten

Erfahrung seit 2001
Aufgrund unserer hochspezialisierten und langjährigen Kanzlei-Tätigkeit können wir unsere Praxis-Erfahrung effektiv für Sie einbringen.
Erfahrung mit über 10.000 Gegnern und Rechtsanwälten
In der Zeit seit 2001 konnten wir Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Kanzleien und Rechtsanwälten sammeln. Diese Erfahrung setzen wir täglich zum Nutzen unserer Mandanten ein. Unsere Gegnerliste ist eine der umfangreichsten Gegnerlisten im Internet.
Fachanwälte IT-Recht / Fachanwälte Gewerblicher Rechtsschutz
In unserer Kanzlei finden Sie Fachanwälte für IT-Recht und Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz.
Rechteinhaber und Verletzte wissen bei Verletzungsfällen im Internet nicht, an welchem Gericht ein Anspruch geltend gemacht wird
Bei Verletzungen im Internet gilt in der Regel der fliegende Gerichtsstand. Deshalb werden Ansprüche meist vor einem spezialisierten Gericht geltend gemacht werden und gerade nicht am Gericht des Wohn- oder Geschäftssitzes des Abgemahnten. Rechteinhaber oder Mitbewerber suchen sich hier meist ein Gericht aus, mit dem diese bereits Erfahrung gemacht haben oder dessen Rechtsprechung diese als günstig für sich einschätzen. Manche Kanzleien wählen aus Bequemlichkeit auch oft das Gericht an deren Kanzleisitz. Wir berücksichtigen bei unserer Beratung sowohl die unterschiedliche Rechtsprechung der einschlägigen Landes- und Oberlandesgerichte, als auch unsere Erfahrung in anderen Gerichtsfällen mit denselben Gegnern oder Kanzleien. Aus diesem Grund wählen erfahrene Mandanten gleich einen spezialisierten Rechtsanwalt, anstatt eines Rechtsanwalts vor Ort.
Wir sind zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig
Egal ob bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig.
Kenntnis der divergierenden Rechtsprechung der Landes- und Oberlandesgerichte
Durch unsere über 10-jährige Tätigkeit auf Seiten von Rechteinhabern und Abgemahnten, können wir unsere ganze Erfahrung zugunsten unserer Mandanten einbringen. Hierbei kommt unseren Mandanten unsere bundesweite Tätigkeit an unterschiedlichen Gerichten und die Kenntnis von deren unterschiedlichen Entscheidungen zugute. Vielfach entscheiden sogar einzelne Richter der jeweiligen Gerichte unterschiedlich. Viele Anwälte haben hier nur theoretische, jedoch keine praktischen Erfahrungen. Um gerichtliche Verfahren zu vermeiden oder diese zu gewinnen, kommt es jedoch meist auch auf praktische Erfahrungen an, nicht ausschließlich auf theoretisches Wissen.
hoher interner Wissensaustausch durch spezialisiertes Kanzlei-Team im gleichen Tätigkeitsbereich
Sämtliche Anwälte unserer Kanzlei sind im gleichen Rechtsbereich tätig. Dadurch ist ein hoher interner Wissensaustausch gewährleistet. Dies gilt sowohl für Fachwissen, als auch Sonderwissen über Gerichte, Richter, Gegner, Rechtsanwälte oder Kanzleien.
perfekte Ausrichtung durch ausschließliche Tätigkeit in zusammengehörigen und verzahnten Rechtsgebieten
Dieses Spektrum wird nur von sehr wenigen Kanzleien bundesweit angeboten.
langjährige technische und wirtschaftliche Erfahrung im Bereich Internet und IT
Wir lassen bei der Beratung nicht nur unser rechtliches Fachwissen einfließen, sondern geben unsere ganze Praxiserfahrung an Sie weiter. Auch bei untypischen IT-Fällen profitieren Sie von unserer langjährigen technischen und wirtschaftlichen Erfahrung im Bereich Internet und IT.

26. Februar 2024 Top-Urteil

Es kann nur eine geben: Kräuterbutter in Rollenform!

Urteil des LG München vom 14.11.2023, Az.: 33 O 15759/22

Vegane Alternativen finden sich bereits für so gut wie jedes tierische Original auf dem Markt. Markenrechtlich gibt es dabei eine Menge Reibungspotential, nicht zuletzt wegen der Verpackung des jeweiligen Produkts. Auch Meggle ging nun erfolgreich gegen einen Anbieter veganer Kräuterbutter vor, denn Kräuterbutter in Rollenform - das kennt man nur von Meggle! Oder?

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