Instagram-Post von Rihanna hat Nichtigerklärung eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters zur Folge

18. März 2024
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Logo des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum Pressemitteilung des EuG zum Urteil vom 06.03.2024, Az.: T-647/22

Das Europäische Gericht hat die Entscheidung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 11.08.2022 bezüglich der Nichtigerklärung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters von Puma für Turnschuhe bestätigt. Diese Nichtigerklärung ging auf einen Antrag von Handelsmaatschappij J. Van Hilst (HJVH) zurück, wobei eine frühere Offenbarung des Geschmacksmusters bemängelt wurde. Ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster kann gem. Art. 4 Abs. 1 der EG-Geschmacksmuster-Verordnung geschützt werden, wenn sie neu sind und eine Eigenart aufweisen. Das Design ist nach Art. 5 und 7 der Verordnung neu, wenn es zwölf Monate vor Anmeldung noch nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde oder Fachkreisen des betreffenden Wirtschaftszweiges nicht bekannt sein konnte. Durch einen Instagram-Post von Rihanna Mitte Dezember 2014 (Instagram: badgalriri), auf dem sie gezeigt wird als sie den Vertrag zur Kreativdirektorin von Puma unterzeichnete, wurde nach Ansicht der EUIPO und des EuG aber das Geschmacksmuster der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Damit wurde das Design zwölf Monate vor der Antragsstellung zur Eintragung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum im Jahr 2016 öffentlich zugänglich und damit die spätere Nichtigerklärung geboten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Puma kann Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.

Europäisches Gericht

Pressemitteilung Nr. 43/2024 zum Urteil vom 06.03.2024

Az.: T-647/22

 

Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-647/22 | Puma / EUIPO – Handelsmaatschappij J. Van Hilst (Schuhe)

Die frühere Offenbarung eines Schuhmodells von Puma durch die Künstlerin Rihanna hat die Nichtigerklärung eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters zur Folge

Das Gericht bestätigt die Entscheidung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Mit Entscheidung des EUIPO vom 11. August 2022 erwirkte die Handelsmaatschappij J. Van Hilst (HJVH) die Nichtigerklärung eines im August 2016 zugunsten von Puma eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters für Turnschuhe. Zur Begründung seiner Entscheidung führte das EUIPO aus, dass Robyn Rihanna Fenty (bekannt als Rihanna) Schuhe getragen habe, die ein älteres Geschmacksmuster mit den gleichen Merkmalen wie das eingetragene Geschmacksmuster aufgewiesen hätten, und zwar zwölf Monate vor Einreichung der Anmeldung.

Unter diesen Umständen war das EUIPO der Auffassung, dass das ältere Geschmacksmuster offenbart worden sei, was die Nichtigerklärung des eingetragenen Geschmacksmusters rechtfertige.

Das Gericht weist die von Puma gegen diese Entscheidung erhobene Klage ab.

HJVH hatte zur Stützung ihres Antrags auf Nichtigerklärung u. a. Fotos des Instagram-Kontos „badgalriri“ vorgelegt, die auf Mitte Dezember 2014 datiert waren und sich auf die Ernennung von Rihanna zur neuen Kreativdirektorin von Puma bezogen. Auf diesen Fotos war zu sehen, dass Rihanna ein Paar weiße Turnschuhe mit einer dicken schwarzen Sohle trug. Die Fotos wurden in mehreren Artikeln in Online-Zeitschriften abgebildet.

Das Gericht bestätigt die Beurteilung des EUIPO, wonach diese Fotos für den Nachweis einer Offenbarung des älteren Geschmacksmusters ausreichen, und dass die Fachkreise des betreffenden Wirtschaftszweigs Kenntnis von dieser Offenbarung haben konnten. Hierzu stellt es fest, dass auf den dem Instagram-Account mit dem Namen „badgalriri“ entnommenen, im Dezember 2014 verbreiteten Fotos alle wesentlichen Merkmale des älteren Geschmacksmusters mit bloßem Auge oder mithilfe einer Vergrößerung dieser Fotos erkennbar sind.

In diesem Zusammenhang weist das Gericht das Vorbringen von Puma zurück, wonach sich im Dezember 2014 niemand für die Schuhe von Rihanna interessiert und daher niemand das ältere Geschmacksmuster wahrgenommen habe. Im Dezember 2014 war Rihanna nämlich ein weltweit bekannter Popstar. Dies impliziert, dass ihre Fans und die Fachkreise im Modebereich zu diesem Zeitpunkt ein besonderes Interesse an den Schuhen entwickelt hatten, die sie am Tag der Unterzeichnung des Vertrags trug, durch den der Star Kreativdirektorin von Puma wurde.

Nach alledem hat das EUIPO nach Ansicht des Gerichts zu Recht angenommen, dass das ältere Geschmacksmuster im Dezember 2014 offenbart worden war, so dass das angemeldete Geschmacksmuster für nichtig erklärt werden konnte.

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