Urteile aus der Kategorie „Presserecht“

25. Februar 2010

Filmaufnahmen von Straftätern bei bereits vorangegangenem Interview mit Foto

Urteil des OLG Brandenburg vom 10.02.2010, Az.: 1 U 37/08

Die Berichterstattung über einen Straftäter unter voller Namensnennung greift grundsätzlich in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht ein. Lässt der Beklagte jedoch noch vor Beginn des gerichtlichen Verfahrens im Rahmen eines öffentlichen Interviews über das Verfahren Fotos von sich selbst abdrucken, kann er sich bei der Ausstrahlung neuer Filmaufnahmen, die ihn beim Betreten des Gerichtssaals zeigen, nicht auf eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung berufen und zudem keinen Schadensersatz fordern.
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18. Februar 2010

Verdachtsäußerung muss bewiesen werden

Urteil des LG Hamburg vom 12.06.2009, Az.: 324 O 147/04 Ein Verlag, der in seiner Zeitung den Verdacht äußert, dass ein bekannter deutscher Adeliger erneut Gewalt gegen andere Personen ausgeübt hat, muss dies im Zweifel auch beweisen können. Kann er das nicht, ist in dem Vorwurf der wiederholten Gewaltanwendung eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu sehen. In diesem Fall steht dem Betroffenen eine Unterlassungsanspruch gegen den Verlag zu.

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17. Februar 2010

10 Jahre später…

Pressemitteilung zum Urteil des OLG Celle vom 11.02.2010, Az.: 13 U 92/09 (Kart) Die mündliche Vereinbarung zwischen einem Verlag und einem Zeitungs- und Zeitschriftenvertrieb mit dem Inhalt, den Vertrieb ausschließlich mit Presseerzeugnissen zu beliefern, ist mangels Einhaltung eines Formerfordernisses unwirksam. Eine formunwirksame Alleinvertriebsregelung wird auch nicht dadurch wirksam, dass die Parteien die Geschäftsbeziehungen fortsetzen: um eine formunwirksame Regelung nachträglich zu bestätigen, wäre Kenntnis von der Formunwirksamkeit notwendig gewesen. Es verstößt zudem nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn sich der Verlag erst nach über 10 Jahren auf die Unwirksamkeit der Regelung beruft, so das OLG Celle.
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17. Februar 2010

Rufschädigendes Informationsschreiben

Urteil des LG Hamburg vom 28.08.2009, Az.: 324 O 404/09 Ein "presserechtliches Informationsschreiben" der Beklagten, aus dem hervorgeht, dass ein in einer Zeitschrift veröffentlichtes Interview so nicht gegeben wurde, verletzt den veröffentlichenden Verlag in seinem Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Denn ein solches "Informationsschreiben" schädigt mit den unwahren Behauptungen den Ruf des Verlages. Der klagende Verlag konnte nämlich glaubhaft darstellen, dass es zu dem streitgegenständlichen Interview der Beklagten, eine Schlagersängerin, sehr wohl gekommen ist und somit das "Informationsschreiben" haltlos ist. Folglich wurde die beklagte Sängerin auf Unterlassung verurteilt.
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17. Februar 2010

Schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Falschzitat

Urteil des OLG Köln vom 28.07.2009, Az.: 15 U 37/09

Das "Hamburger Abendblatt" veröffentlichte in einem Artikel die Zeilen „(…) in diesem Zusammenhang machte die Autorin einen Schlenker zum Dritten Reich. Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter“. Hiergegen wandte sich die Klägerin, da dies keine wortgetreue Wiedergabe ihrer Äußerungen sei und sie aufgrund des Kontextes in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletze. Zwar lässt sich nicht allein durch die Veröffentlichung einer bloßen Interpretation mehrdeutiger Aussagen, und den fehlenden Hinweis hierauf, auf eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts schließen. Hier ist das Falschzitat aufgrund des Kontextes aber geeignet, die Klägerin in ihrer sozialen Wertgeltung zu beeinträchtigen. Der Klägerin steht daher ein Unterlassungsanspruch, eine Geldentschädigung und eine Richtigstellung zu.
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17. Februar 2010

Kein Entgelt für ein Promi-Foto

Urteil des LG Hamburg vom 04.12.2009, Az.: 324 O 338/09 Das bloße veröffentlichen eines Paparazzi-Fotos bedeutet noch nicht, dass dadurch der abgelichtete Prominente "werblich vereinnahmt" wird. Im vorliegenden Fall war ein bekannter deutscher Fotograf der Ansicht, er könne wegen der Veröffentlichung eines Fotos, das ihn bei der Lektüre einer bekannten Sonntagszeit zeigt, hierfür Lizenzgebühren von der Beklagten verlangen. Diese Ansicht teilte das LG Hamburg jedoch nicht: Es liegt nicht allein deswegen Werbung vor, weil eine Berichterstattung Werbewirkung entfalte. Handelt es sich um einen üblichen redaktionellen Beitrag, löst ein solcher keine Lizenzgebühr aus, auch wenn die Berichterstattung einen werbenden Charakter habe.
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12. Februar 2010

Unterlassungsanspruch für Adeligen

Urteil des LG Hamburg vom 25.09.2009, Az.: 324 O 84/09 Eine vollkommen haltlose und falsche Berichterstattung im Rahmen eines Zeitungsartikels verletzt den Betroffenen in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Im vorliegenden Fall wurden dem Mitglied eines Adelshauses "Verflechtungen in kriminelle Organisationen" nachgesagt. Dieser Verdacht war jedoch "völlig absurd", sodass dem Kläger gegen den Verlag ein Anspruch auf Unterlassung zugesprochen wurde.
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11. Februar 2010

Medienfreiheit verdrängt allgemeines Persönlichkeitsrecht von Sedlmayr-Mörder

Pressemitteilung Nr. 30/2010 vom 09.02.2010 zum Urteil des BGH, Az.: VI ZR 243/08 und VI ZR 244/08

Das Internetportal Spiegel Online durfte ein Dossier, in dem alte Berichterstattungen über eine schwere Straftat zusammengefasst sind, zum kostenpflichtigen Abruf bereithalten. Die wegen Mordes verurteilten Kläger hatten hiergegen geklagt, da sie aufgrund von Namensnennung und Ablichtungen in den gespeicherten Meldungen identifizierbar sind. Diese Eingriffe in deren allgemeines Persönlichkeitsrecht ist aber gerechtfertigt, so der BGH. Das Schutzinteresse der Kläger muss hinter dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit zurücktreten. Die Bilder, als Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, durften somit auch ohne Einwilligung der Kläger zum Abruf im Internet bereitgehalten werden.
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03. Februar 2010

Ausnahmeregelung für Promis

Urteil des LG Köln vom 13.01.2010, Az.: 28 O 756/09 Grundsätzlich dürfen Ablichtungen einer Person nur mit dessen Einwilligung veröffentlicht werden. Bei Personen der Zeitgeschichte wie Prominenten wird hiervon aber eine Ausnahme gemacht. Werden beispielsweise "Promi-Fotos" in Zeitschriften veröffentlicht, muss neben dem wirtschaftlichen Interesse der Verlages auch immer ein Informationszweck für die Allgemeinheit mit der Veröffentlichung verfolgt werden. Kann jedoch ein solcher Informationszweck nicht festgestellt werden, ist die Veröffentlichung ohne entsprechende Einwillung des Prominenten rechtswidrig.
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02. Februar 2010

Wer wird Millionär?

Urteil des BGH vom 11.03.2009, Az.: I ZR 8/07

a) Beschränkt sich der eine Bildveröffentlichung begleitende Text in einer Presseveröffentlichung darauf, einen beliebigen Anlass für die Abbildung einer prominenten Person zu schaffen, lässt die Berichterstattung einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung nicht erkennen. In diesem Fall muss das Veröffentlichungsinteresse der Presse hinter dem Schutz des Persönlichkeitsrechts, etwa des Schutzes am eigenen Bildnis, zurücktreten, wenn der Eingriff in dieses Recht hinreichend schwer wiegt.
b) Bei der Abwägung zwischen dem Schutz des durch eine Bildveröffentlichung Betroffenen und dem von der Presse wahrgenommenen Informationsinteresse der Allgemeinheit fehlen schutzwürdige Belange des Presseorgans, wenn die Veröffentlichung ausschließlich den Geschäftsinteressen des Presseorgans dient, weil das Bildnis der prominenten Person nur verwendet wird, um deren Werbewert auszunutzen.
c) Zu den Voraussetzungen, unter denen mit dem Bildnis einer prominenten Person auf dem Titelbild einer Zeitschrift geworben werden darf.
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