Urteile aus der Kategorie „Presserecht“

30. September 2009

Keine indirekte Bewerbung von Tabakerzeugnissen

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 19.08.2009, Az. 5 U 11/08

Die indirekte Bewerbung eines Tabakunternehmens über eine sog. Imagewerbung unterfällt im vorliegenden Fall dem Tabakwerbeverbot, da u.a. die Nennung der Zigarettenmarken nach Art einer Fußnote am Ende der Anzeige dennoch deutlich wahrnehmbar ist. Es ist nicht erforderlich, dass das Unternehmen selbst das Ziel verfolgt hat, mit der Printanzeige den Absatz der eigenen Produkte zu steigern. Eine indirekte Wirkung in diesem Sinne ist ausreichend.
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30. September 2009

Keine Berichte über den Übermut eines Promi-Teenies

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 01.09.2009, Az. 7 U 32/09

Im vorliegenden Fall führt die Abwägung zwischen Berichterstattungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht zu einem Vorrang des Anonymitätsschutzes der Person. Berichtet worden ist über einen Heranwachsenden, der durch Gesang und Schauspielerei gewisse Prominenz erlangt hat. Er wird durch die Berichterstattung in den Verdacht der Begehung einer Straftat gebracht, obwohl er sich nur übermütig verhalten hat. Trotz des Images, sich nicht um Konventionen zu scheren, schädigen solche Berichte den Ruf und müssen auch in Anbetracht der Gesamtumstände nicht hingenommen werden.
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23. September 2009

Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen Vorstandsvorsitzenden

Pressemitteilung des BGH vom 22.09.2009, Az.: VI ZR 19/08

Das Recht auf freie Meinungsäußerung kann dem Persönlichkeitsschutz des Betroffenen auch dann vorgehen, wenn die kritischen Äußerungen im Rahmen eines Fernsehinterviews getätigt werden. Im vorliegenden Fall ging es um den Aktionär eines Großunternehmens, der im Zusammenhang mit dem Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden diesen einer unsauberen Arbeitsweise bezichtigt und gemutmaßt hatte, dass er zu diesem Schritt gedrängt worden sei.

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17. September 2009

Anspruch eines Journalisten auf Informationszugang bei unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand

Beschluss des VG Frankfurt am Main vom 07.05.2009, Az.: 7 L 676/09.F

Jeder hat nach Maßgabe des § 1 S. 1 Informationsgesetzes gegenüber Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Liegt der Umfang der angeforderten Aktenbestände jedoch bei ca. 10.000 Seiten und enthalten diese zudem in nicht nur unwesentlichem Ausmaß Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, muss der Informationsanspruch Dritter gegenüber dem unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand bei der Aktenbearbeitung durch z.B. notwendige Schwärzung, zurücktreten.
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17. September 2009

Fotos eines „U-Bahn-Schlägers“

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 11.08.2009, Az.: 7 U 37/09 Ein als "U-Bahn-Schläger" bekannt gewordener Straftäter muss die Veröffentlichung seines Fotos durch die BILD-Zeitung nicht hinnehmen. In der Berichterstattung über die gewalttätigen Vorfälle in einer U-Bahn bildete die BILD-Zeitung auch Fotos des Straftäters ab. Entscheidend ist die Abwägung der beiderseitigen Interessen: Hier gaben die Richter dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten den Vorzug, da die Gefahr bestehe, dass nach Ablauf der Haftzeit ihm die Tat weiterhin vorgehalten werden würde. Dies wiederum erschwere dem Täter die soziale Rehabilitation.
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16. September 2009

Aufnahme und Ausstrahlung heimlich erfolgter Filmaufnahmen unzulässig

Urteil des LG Düsseldorf vom 02.09.2009, Az.: 12 O 273/09

Die Herstellung eines Bildnisses ohne Einwilligung des Abgebildeten kann einen unzulässigen Eingriff in dessen nach § 823 Abs. 1 BGB geschütztes allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellen. Heimliche erfolgte Bild- oder Tonaufnahmen in einer Arztpraxis sind jedoch gerade im Hinblick auf das bestehende und schutzwürdige Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient als generell für unzulässig zu erachten.
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15. September 2009

Ghostwriter-Vereinbarung nicht immer sittenwidrig

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 01.09.2009, Az.: 11 U 51/08

Jedenfalls außerhalb des Hochschulbereichs können die Umstände des Einzelfalls auch bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen dazu führen, dass eine sogenannte "Ghostwriter-Vereinbarung", mit der sich der Urheber zum Verschweigen der eigenen Urheberschaft verpflichtet und dem Namensgeber gestattet, das Werk als eigenes zu veröffentlichen, nicht sittenwidrig ist.
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09. September 2009

Apotheker äußert sich in Apothekerzeitung abwertend über ein Pharma-Unternehmen

Beschluss des KG Berlin vom 18.08.2009, Az.: 5 W 95/09 In einer abwertenden Aussage eines Apothekers über ein Pharma-Unternehmen, das mit einer gesetzlichen Krankenkasse einen Rabattvertrag geschlossen hat, ist noch keine geschäftliche Handlung zu sehen. Der Apotheker wies in seinem satirisch verfassten Leserbrief auf möglicherweise auftretende Lieferprobleme und die geringen Einsparpotenzialen des Rabattvertrages hin. Die geäußerte Meinung hatte keine wirtschaftlichen Zwecke zum Ziel sondern sollte vor allem andere Apotheker informieren.
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02. September 2009

Individualisierende Berichterstattung erlaubt

Beschluss des BVerfG vom 10.06.2009, Az.: 1 BvR 1107/09

Die Verfassungsbeschwerde gegen den versagten einstweiligen Rechtsschutz gegen die individualisierende Berichterstattung über eine Straftat wird nicht zur Entscheidung angenommen. Die Berichte über Entstehung, Ausführung und Verfolgung einer Straftat unter Namensnennung und Abbildung des Straftäters greift in dessen Persönlichkeitsrecht ein. Dagegen ist der Öffentlichkeit bei schweren Straftaten ein über bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Informationsinteresse zuzugestehen. Die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts muss im angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat und deren Bedeutung für die Öffentlichkeit stehen.
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01. September 2009

Kein einstweiliger Rechtsschutz für den Kannibalen

Beschluss des BVerfG vom 17.06.2009, Az.: 1 BvQ 26/09 Mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung begehrte der als "Kannibale von Rothenburg" bekannte Verbrecher die Ausstrahlung des Kinofilms über sein Leben und seine grausame Tat zu verhindern. Der Film verletzt zwar das Persönlichkeitsrecht des Kannibalen. Auch seine erforderliche Einwilligung zur Verbreitung nach dem Kunsturhebergesetz war nicht gegeben. Jedoch fehlte es für eine einstweilige Verfügung an der notwendigen Dringlichkeit, mit der Folge, dass das Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt wurde.
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