Urteile aus der Kategorie „Presserecht“

11. Januar 2010

Sorgfältige Presseschau

Beschluss des BVerfG vom 25.06.2009, Az.: 1 BvR 134/03

Im Rahmen einer Presseschau entpricht es nicht den Sorgfaltspflichten, eine Ursprungsnachricht derart gekürzt wiederzugeben, dass der Sinn einseitig verfälscht wird. Zwar ergibt sich bereits aus der äußeren Form einer Presseschau als eigener Rubrik und der Angabe der exakten Quelle sowie dem Verzicht auf sprachliche Eleganz und der Wiedergabe knapper Auszüge, dass ein Fremdbericht stark gekürzt wiedergegeben wird. Dennoch darf diese nicht so zusammengestellt sein, dass ursprünglich nicht enthaltene Eindrücke zu Lasten des Inhalts entstehen.
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07. Januar 2010

Auflagenstärkste Fachzeitschrift nicht automatisch marktbeherrschend

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 26.10.2009, Az.: VI-W (Kart) 3/09

Die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein Unternehmen ist verboten. Allerdings lässt sich allein aus der Tatsache, dass eine Fachzeitschrift die stärkste Auflage aufweist, nicht auf eine marktbeherrschende Stellung schließen. Vielmehr ist eine Gesamtabwägung aller marktrelevanten Faktoren und Umstände erforderlich. Mangels Darlegung weiterer relevanter Kriterien, wie etwa Marktanteil, Finanzkraft, Zugang zu den Beschaffungs- oder Absatzmärkten, wurde die Beschwerde der Klägerin zurückgewiesen.
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05. Januar 2010

Berichterstattung der BILD über jugendliche Promis oder: Informationsinteresse vs. Anonymitätsschutz

Urteil des LG Hamburg vom 02.10.2009, Az.: 324 O 174/09

Die BILD hat Berichterstattungen über Taten prominenter Jugendlicher zu unterlassen, wenn das Anonymitäts- das Informationsinteresse überwiegt. Insbesondere ist dies bei Jugendlichen aufgrund ihrer noch nicht abgeschlossenen Entwicklung der Fall. Die Pressefreiheit wird hier durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht begrenzt. Besonders Kinder Prominenter sind der Einschätzung durch die Öffentlichkeit ausgesetzt. Dabei muss der Jugendliche auch dann keine Berichterstattung über sein alltägliches Leben und die damit einhergehenden Verfehlungen hinnehmen, wenn er seinerseits bereits in Filmen mitgewirkt habt und eine eigene Karriere in der Öffentlichkeit verfolgt.
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16. Dezember 2009

Beiträge über Walter-Sedlmayr-Mord dürfen weiterhin in Online-Archiv stehen

Pressemitteilung Nr. 255/2009 des BGH vom 15.12.2009, Az.: VI ZR 227/08, VI ZR 228/08

Die wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr verurteilten Täter können laut BGH einem Radiosender nicht verbieten, auf seiner Internetseite alte Rundfunkbeiträge, in denen die Namen der Verurteilten in Verbindung mit dem 1990 begangenen Mord an dem Schauspieler genannt werden, öffentlich abrufbar zu machen. Das Persönlichkeitsrecht der Kläger sei nicht in erheblicher Weise beeinträchtigt, so der BGH. Mit dieser Entscheidung hob der BGH die Urteile des Hanseatischen OLG Hamburg auf, welche die Unterlassungsforderung als rechtsmäßig erachteten.
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15. Dezember 2009

Nicht genau definierter Adressat – Wer beleidigt hier wen?

Urteil des VG Köln vom 29.10.2009, Az.: 20 K 7757/08

Der Umstand, dass eine Beleidigung keiner bestimmten Person oder Personengruppe zuzuordnen ist, begründet keinen Unterlassungsanspruch des oder der eventuell Angegriffenen. Vorliegend wurde in einem Bericht der Ausdruck "Schramma-SA" geäußert. Die Kölner Richter urteilten, dass, da sich nicht eindeutig feststellen ließe an wen die Beleidigung gerichtet war, keine Persönlichkeitsverletzung im zu Grunde liegenden Fall vorliegt.
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08. Dezember 2009

Das „unsaubere Geschäft“ – Zur Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen

Urteil des BGH vom 22.09.2009, Az.: VI ZR 19/08

Im September verkündete der VI. Zivilsenat des BGH ein Urteil zum Schutz der Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen im Rahmen eines Fernsehinterviews. Vorliegend ging es um den Aktionär eines Großunternehmens, der im Zusammenhang mit dem Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden diesen einer "unsauberen Arbeitsweise" bezichtigt und gemutmaßt hatte, dass er zu diesem Schritt gedrängt worden sei. Wir veröffentlichten diesbezüglich bereits die Pressemitteilung Nr. 191/2009. Nun liegt uns auch das Urteil im Volltext vor.
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23. November 2009

Wahrheit vor Persönlichkeit

Pressemitteilung Nr. 235/2009 des BGH zum Urteil VI ZR 226/08 vom 17.11.2009

Ein tangiertes Persönlichkeitsrecht ist nicht ausreichend für den Erlass einer Unterlassungserklärung, wenn Rechte des Beklagten überwiegen.
Im vorliegenden Fall wurde in einem Interview behauptet, dass ein Interview im Focus nicht so geführt wurde, wie es veröffentlicht wurde. Das Persönlichkeitsrecht des Redakteurs, der das besagte Interview nicht selbst geführt hat, jedoch als Autor auftrat, steht der Presse- und Meinungsfreiheit hier nicht entgegen.
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12. November 2009

Gerichtszuständigkeit bei Internetveröffentlichungen

Pressemitteilung Nr. 227/2009 des BGH zum Beschluss vom 10.11.2009, Az.: VI ZR 217/08

Der BGH lässt die Frage der internationalen Gerichtszuständigkeit für Unterlassungsklagen gegen Namensnennung durch Anbieter, welche in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen sind, durch den EuGH klären.
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26. Oktober 2009

Popularität schließt Anonymitätsschutz in Medien nicht aus

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 01.09.2009, Az.: 7 U 33/09

Ein populärer 16jähriger Nachwuchskünstler muss nicht jede Form der Berichterstattung durch die Medien dulden. Vorliegend war zwischen dem Informationsinteresse der Allgemeinheit an einer relativ bedeutungslosen Sachbeschädigung durch den Künstler einerseits und seinem Persönlichkeitsrecht andererseits abzuwägen. Bekanntheit an sich begründet noch kein normativ schutzwürdiges Interesse der Öffentlichkeit an umfassender Berichterstattung privater Vorgänge, die der Betroffene selbst nicht öffentlich gemacht hat. Die Tatsache, dass er noch minderjährig war, ist dabei besonders zu würdigen.
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19. Oktober 2009

„Ich fühle mich von ihm betrogen“ als zulässige Meinungsäußerung

Urteil des LG Berlin vom 13.08.2009; Az.: 27 O 582/09

Die im Rahmen einer Berichterstattung über einen Bau-Prozess wiedergegebene Äußerung eines Beteiligten "Ich ... fühle mich von ihm betrogen..." stellt eine zulässige Meinungsäußerung dar und ist als solche vom anderen Beteiligten hinzunehmen. Auch dass sich die Äußerung im konkreten Fall auf einen Gewerbetrieb bezieht, der Schutz nach § 823 I BGB genießt, steht ihrer Zulässigkeit nicht entgegen, es handelt sich vielmehr noch um zulässige Gewerbekritik.
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