Urteile aus der Kategorie „Domainrecht“

12. Juli 2005

Die Benutzung einer catch-all-Funktion bei Domains ist Wettbewerbswidrig

Beschluss des Obersten Gerichtshofs Österreich vom 12.07.2005, Az.: 4 Ob 131/05a 1. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains stellt keine Markenverletzung dar, da kein kennzeichenmäßiger Gebrauch vorliegt. 2. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains ist dagegen wettbewerbswidrig, weil hierdurch Mitbewerber in ihrer freien Entfaltung behindert werden.
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12. Juli 2005

Die Benutzung einer catch-all-Funktion bei Domains ist wettbewerbswidrig

Urteil des Obersten Gerichtshofs Österreich (OGH) vom 12.07.2005, Az.: 4 Ob 131/05a 1. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains stellt keine Markenverletzung dar, da kein kennzeichenmäßiger Gebrauch vorliegt. 2. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains ist dagegen wettbewerbswidrig, weil hierdurch Mitbewerber in ihrer freien Entfaltung behindert werden.
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05. Juli 2005

BGH zur Pfändung von Internet Domains

Urteil des BGH vom 05.07.2005, Az.: VII ZB 5/05 a) Eine "Internet-Domain" stellt als solche kein anderes Vermögensrecht i. S. v. § 857 Abs. 1 ZPO dar. Gegenstand zulässiger Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO in eine "Internet-Domain" ist vielmehr die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain gegenüber der Vergabestelle aus dem der Domainregistrierung zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zustehen. b) Die Verwertung der gepfändeten Ansprüche des Domaininhabers gegen die Vergabestelle aus dem Registrierungsvertrag kann nach §§ 857 Abs. 1, 844 Abs. 1 ZPO durch Überweisung an Zahlungs Statt zu einem Schätzwert erfolgen.
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11. April 2005

fatum.de – Namensrecht contra Sprachgebrauch

Urteil des LG München I vom 11.04.2005, Az.: 27 O 16317/04 1. Ein nur von einem kleinen Teil der angesprochenen Verkehrskreise als beschreibender Begriff vorgenommene Interpretation eines Domainnamens steht der Annahme einer Namensverletzung nicht entgegen. 2. Die mit der Registrierung der Domain erworbenen Prioritätsrechte des Domaininhabers treten hinter die berechtigten Interessen des Namensrechtsinhabers zurück, wenn der Domaininhaber die Domain nicht intensiv genutzt hat und diese veräußern wollte.
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02. Dezember 2004

weltonline.de – kein Domaingrabbing durch Registrierung zahlreicher Gattungsdomains

Urteil des BGH vom 02.12.2004, Az.: I ZR 207/01 a) In der Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname liegt in der Regel keine sittenwidrige Schädigung, auch wenn es naheliegt, daß ein Unternehmen diesen Domainnamen für seinen Internetauftritt verwenden könnte. b) Der Inhaber des bekannten Zeitungstitels DIE WELT kann gegen einen Dritten, der sich den Domainnamen "weltonline.de" hat registrieren lassen, nicht vorgehen, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, daß der Domainname im geschäftlichen Verkehr in einer das Kennzeichen verletzenden Weise verwendet werden soll.
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21. Oktober 2004

deutsche-anwalthotline.de – Domainumleitung ist wettbewerbswidrig

Urteil des LG Erfurt vom 21.10.2004, Az.: 2 HK O /77/04 1. Eine aus Branchen- oder Gattungsbegriffen in Verbindung mit einer Herkunftsangabe zusammengesetzte Internetadresse genießt keinen kennzeichenrechtlichen Schutz. 2. Es liegt ein Behinderungswettbewerb vor, wenn ein Domainname verwendet wird, der dem eines Mitbewerbers außerordentlich ähnlich ist und eine automatisch Weiterverlinkung von diesem Domainnamen auf das eigene Angebot erfolgt. 
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09. September 2004

Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Namensträgers – mho.de

Urteil des BGH vom 09.09.2004, Az. I ZR 65/02 Grundsätzlich liegt bereits in der durch einen Nichtberechtigten vorgenommenen Registrierung eines Zeichens als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain "de" eine Namensanmaßung und damit eine Verletzung des Namensrechts desjenigen, der ein identisches Zeichen als Unternehmenskennzeichen benutzt. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Registrierung des Domainnamens einer - für sich genommen rechtlich unbedenklichen - Benutzungsaufnahme als Unternehmenskennzeichen in einer anderen Branche unmittelbar vorausgeht (im Anschluß an BGHZ 149, 191, 199 - shell.de und BGHZ 155, 273, 276 f. - maxem.de).
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31. August 2004

Schadensersatz bei verspäteter Domainanmeldung

Urteil des LG Görlitz vom 31.08.2004, Az.: 1 O 127/03

1. Ein Internet-Service-Provider hat die Pflicht Domainnamen unverzüglich anzumelden.

2. Ergibt sich aus den Vertragsbedingungen, dass die Domain binnen eines Arbeitstages angemeldet wird, verletzt der Provider seine Pflicht, wenn er eine im Verlauf des Freitags eingehende Anmeldung erst am Montag vornimmt.

3. Der Provider muss den Kunden im Rahmen des Schadensersatzes so stellen, wie er stehen würde, wenn der Provider ordnungsgemäß erfüllt hätte. Ist die Domain zwischenzeitlich von einem Dritten registriert, gehören hierzu die Kosten der Umprogrammierung und die Kosten für einen eventuellen Erwerb der Domain

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14. August 2004

admin-c – Haftung bei Wettbewerbsverstößen

Urteil des AG Bonn vom 24.08.2004, Az.: 4 C 252/04 Der admin-c einer Domain haftet bei Wettbewerbsverstößen als Mitstörer, da er durch seine Eintragung als admin-c willentlich und kausal an der Störung mitwirkt und rechtlich in der Lage ist den Wettbewerbsverstoß zu beseitigen. Der admin-c kann sich dabei nicht auf die Haftungsprivilegierung des Teledienstegesetz berufen.
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19. Mai 2004

whirlpools.at – „catch-all“-Funktion bei Domains wettbewerbswidrig

Beschluss des Obersten Gerichtshof Österreich vom 19.05.2004, Az.: 4 Ob 131/05a 1. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains stellt keine Markenverletzung dar, da kein kennzeichenmäßiger Gebrauch vorliegt. 2. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains ist dagegen wettbewerbswidrig, weil hierdurch Mitbewerber in ihrer freien Entfaltung behindert werden.
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