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Urteile aus der Kategorie „Domainrecht“
28. August 2007 Urteil des OLG Hamburg vom 28.08.2007, Az.: 3 W 151/07 Durch das Verbieten des Benutzens einer Domain ist das bloße Konnektierthalten der Domain nicht betroffen. Ein "Baustellen-Hinweis", der darauf hindeutet, dass eine neue Internet-Präsenz entsteht, stellt keinen Inhalt dar und steht einer inhaltslosen Seite gleich. Die betreffende Internet-Adresse ist dann funktionslos und wird nicht "benutzt".
Weiterlesen 22. August 2007 Urteil des LG Köln vom 22.08.2007, Az.: 28 O 333/07 Es stellt keinen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar, wenn Lehrer auf Basis eines Schulnotensystems bewertet werden. Auch stellt die Benotung keine Tatsachenbehauptung, sondern ein Werturteil dar und ist damit zulässig, sofern die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten wird. ...
Weiterlesen 10. August 2007 Beschluss des KG Berlin vom 10.08.2007, Az.: 5 W 230/07 Gebraucht ein Dritter unbefugt einen gleichen Namen und tritt dadurch eine Zuordnungsverwirrung mit gleichzeitiger Verletzung von schutzwürdigen Interessen des Namensträgers ein, dann liegt eine unberechtigte Namensanmaßung vor. Hierzu reicht laut dem Kammergericht Berlin bereits die Registrierung der entsprechenden Domain.
Weiterlesen 26. Juli 2007 Urteil des OLG Stuttgart vom 26.07.2007, Az.: 7 U 55/07 Ein Domaininhaber kann keinen Namensschutz nach der Prioritätsregel in Anspruch nehmen, wenn er seinem Namen einen Zusatz hinzufügt, der unter keinem Aspekt seinen berechtigten Interessen entsprechen kann (hier: Unternehmensgruppe). ...
Weiterlesen 19. Juli 2007 Urteil des BGH vom 19.07.2007, Az.: I ZR 137/04 Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handels-rechts stellt nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil die juristische Person stets im geschäftlichen Verkehr handelt. ...
Weiterlesen 29. Mai 2007 Urteil des KG Berlin vom 29.05.2007, Az.: 5 U 153/06 Ein rechtsverletzender Namensgebrauch nach § 12 BGB kann bereits dann bestehen, wenn ein Staatsname (hier der Name der Tschechischen Republik) in Kombination mit der Top-Level-Domain „.com“ registriert wurde und als Internet-Domain verwendet werden soll.
Allgemein besteht eine widerrechtliche Namensanmaßung dann, wenn ein Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht, hierdurch eine Zuordnungsverwirrung auslöst und schutzwürdige Interessen eines Namensträgers verletzt. Diese Voraussetzungen sind bei der Verwendung eines fremden Namens als Internet-Domain erfüllt. Allgemein wird man insoweit davon ausgehen können, dass bei einem solchen Gebrauch des fremden Namens eine Zuordnungsverwirrung vorliegt. Dies ist aber auch bereits dann gegeben, wenn der Nichtberechtigte die Domain bisher nur hat registrieren lassen.
Bei der Verwendung eines Staatsnamens als Domain liegt insoweit ebenfalls eine Zuordnungsverwirrung und damit eine Namensanmaßung vor.
Der Zuordnungsverwirrung kann nicht allein dadurch entgegen gewirkt werden, dass der Staatsname in Kombination mit der Top-Level-Domain „“.com“ verwendet wird. Etwas anderes könnte sich lediglich u.U. bei der Verwendung eines Staatsnamens als Domain in Verbindung mit allgemeinen, nicht-länderspezifischen Top-Level-Domains wie bspw. „.biz“ für business oder „.pro“ für professions ergeben.
Weiterlesen 22. Mai 2007 Urteil des OLG Hamburg vom 22.05.2007, Az.: 7 U 137/06 Der Admin-C einer Domain haftet nicht als Mitstörer für Persönlichkeitsrechtsverletzungen des die Domain haltenden Betreibers einer Webseite.
Weiterlesen 12. April 2007 Urteil des OLG Hamburg vom 12.04.2007, Az.: 3 U 212/06 Allein durch das Registrierthalten einer Domain wird keine markenmäßige Benutzung einer Marke begangen, auch wenn dadurch kennzeichenrechtliche Positionen Dritter tangiert werden.
Weiterlesen 05. April 2007 Urteil des LG Hamburg vom 05.04.2007, Az.: 327 O 699/06 Aus dem Namen einer Domain können sich besondere Pflichten für den Admin-C zur Prüfung der darunter angebotenen Inhalte ergeben. ...
Weiterlesen 27. März 2007 Urteil des OLG Celle vom 27.03.2007, Az.: 13 U 4/07 Wird auf auf eine Website „pfuscher-am-bau" verlinkt, so bringt dies für sich noch nicht zum Ausdruck, dass eine bestimmte Baufirma eine „Pfuschfirma" ist. Eine solche Verlinkung greift auch nicht in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ein.
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