Urteile aus der Kategorie „Domainrecht“

08. Februar 2007

grundke.de

Urteil des BGH vom 08.02.2007, Az.: I ZR 59/04

1. Wird ein Domainname aufgrund des Auftrags eines Namensträgers auf den Namen eines Treuhänders registriert, kommt dieser Registrierung im Verhältnis zu Gleichnamigen nur dann die Priorität der Registrierung zugute, wenn für Gleichnamige eine einfache und zuverlässige Möglichkeit besteht zu überprüfen, ob die Registrierung im Auftrag eines Namensträgers erfolgt ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 9.6.2005 – I ZR 231/01, GRUR 2006, 158 Tz 16 = WRP 2006, 90 – segnitz.de).

2. Befindet sich unter dem Domainnamen schon zu einem Zeitpunkt, zu dem noch kein Gleichnamiger Ansprüche angemeldet hat, die Homepage des Namensträgers, kann davon ausgegangen werden, dass der Namensträger den Treuhänder mit der Registrierung beauftragt hat. Besteht eine solche Homepage (noch) nicht, kann eine einfache und zuverlässige Überprüfung – abgesehen von einer notariellen Beurkundung des Auftrags – dadurch geschaffen werden, dass die DENIC dem Treuhänder im Zuge der Registrierung die Möglichkeit einräumt, einen Hinweis auf seine Treuhänderstellung und den Treugeber zu hinterlegen, und diese Information nur mit Zustimmung des Treuhänders offenbart.

3. Hat der Namensträger einen Dritten auf eine einfach und zuverlässig zu überprüfende Weise mit der Registrierung seines Namens als Internet-Adresse beauftragt, so ist es für die Priorität der Registrierung gegenüber Gleichnamigen nicht von Bedeutung, wenn der Vertreter den Domainnamen abredewidrig auf den eigenen Namen und nicht auf den Namen des Auftraggebers hat registrieren lassen.

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21. September 2006

Unberechtigte Namensanmaßung bei Top-Level-Domain „info“

Urteil des BGH vom 21.09.2006, Az.: I ZR 201/03 Verwendet ein Dritter, der kein Recht zur Namensführung hat, den Namen einer Gebietskörperschaft ohne weitere Zusätze als Second-Level-Domain zusam-men mit der Top-Level-Domain "info", liegt darin eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Alt. 2 BGB.
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20. September 2006

LG München I bestätigt Urheberschutz von eBay-Angebotsseiten mit 1,8 Geschäftsgebühr für urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Anmerkungen zum Urteil des LG München I vom 20.09.2006, Az.: 21 O 20391/05 Das Landgericht München I hat in der von uns erstrittenen Entscheidung als bundesweit erstes Gericht - soweit uns bekannt - erstmalig Urheberschutz für eine besonders gestaltete eBay-Angebotsseite anerkannt. Der von den Gerichten umstrittene Urheberschutz für Webseiten wurde durch diese Entscheidung gestärkt. ...
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15. August 2006

ahd.de – Zeitbombe für Domainspekulanten

Urteil des Hanseatischen OLG vom 05.07.2006, Az.: 5 U 87/05

1. Allein die Registrierung einer Domain führt nicht zu Kennzeichenrechten die einem Dritten, der erst nach Registrierung Kennzeichenrechte erlangt, entgegengehalten werden könnten.

2. Besteht eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr nur in einem eingeschränkten geschäftlichen Bereich ist von der Nutzung der Domain Abstand zu nehmen und diese zu löschen, denn die Aufrechterhaltung der Registrierung stelllt eine unlautere Behinderung gem. §§ 3, 4 Nr. 10 UWG dar.

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05. Juli 2006

ahd.de – Zeitbombe für Domainspekulationen

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 05.07.2006, Az.: 5 U 87/05
Urteil des LG Hamburg vom 26.05.2006, Az.: 315 O 136/04 1. Allein die Registrierung einer Domain führt nicht zu Kennzeichenrechten die einem Dritten, der erst nach Registrierung Kennzeichenrechte erlangt, entgegengehalten werden könnten. 2. Besteht eine markenrechtlche Verwechslungsgefahr nur in einem eingeschränkten geschäftlichen Bereich ist von der Nutzung der Domain Abstand zu nehmen und diese zu löschen, denn die Aufrechterhaltung der Registrierung stelllt eine unlautere Behinderung gem. §§ 3, 4 Nr. 10 UWG dar.
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01. Dezember 2005

Priorität eines geschäftlichen Zeichens

Urteil des LG Düsseldorf vom 23.11.2005, Az.: 34 O 218/04 Das Landgericht Düsseldorf klärte in diesem Urteil die streitige Domain-Frage, ob sich der Inhaber von confetti.de gegen ein in England ansässiges Unternehmen, das die Domain confetti.co.uk innehat durchsetzen kann.
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30. September 2005

mahngericht.de

Urteil des LG Köln vom 30.09.2005, Az.: 20 U 45/05 Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Rechtsstreit um die Domain mahngericht.de verloren: Nachdem die Klage des Bundeslandes gegen eine Privatperson vom OLG Köln abgewiesen und die Revision nicht zugelassen wurde, legte die Klägerin Nichtzulassungsbeschwerde ein. Der Bundesgerichtshof wies mit einem kurzen Beschluss (Beschluss vom 01.06.2006, Az.: I ZR 186/05) die Beschwerde zurück: die Sache habe keine grundsätzliche Bedeutung und diene auch nicht der Fortbildung des Rechts.
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12. Juli 2005

Die Benutzung einer catch-all-Funktion bei Domains ist Wettbewerbswidrig

Beschluss des Obersten Gerichtshofs Österreich vom 12.07.2005, Az.: 4 Ob 131/05a 1. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains stellt keine Markenverletzung dar, da kein kennzeichenmäßiger Gebrauch vorliegt. 2. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains ist dagegen wettbewerbswidrig, weil hierdurch Mitbewerber in ihrer freien Entfaltung behindert werden.
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12. Juli 2005

Die Benutzung einer catch-all-Funktion bei Domains ist wettbewerbswidrig

Urteil des Obersten Gerichtshofs Österreich (OGH) vom 12.07.2005, Az.: 4 Ob 131/05a 1. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains stellt keine Markenverletzung dar, da kein kennzeichenmäßiger Gebrauch vorliegt. 2. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains ist dagegen wettbewerbswidrig, weil hierdurch Mitbewerber in ihrer freien Entfaltung behindert werden.
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05. Juli 2005

BGH zur Pfändung von Internet Domains

Urteil des BGH vom 05.07.2005, Az.: VII ZB 5/05 a) Eine "Internet-Domain" stellt als solche kein anderes Vermögensrecht i. S. v. § 857 Abs. 1 ZPO dar. Gegenstand zulässiger Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO in eine "Internet-Domain" ist vielmehr die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain gegenüber der Vergabestelle aus dem der Domainregistrierung zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zustehen. b) Die Verwertung der gepfändeten Ansprüche des Domaininhabers gegen die Vergabestelle aus dem Registrierungsvertrag kann nach §§ 857 Abs. 1, 844 Abs. 1 ZPO durch Überweisung an Zahlungs Statt zu einem Schätzwert erfolgen.
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