Urteile aus der Kategorie „Domainrecht“

13. Dezember 2007

schmidt.de

Urteil des OLG Celle vom 13.12.2007, Az.: 13 U 117/05 Der Sender Sat. 1 muss die Domain "schmidt.de" nicht freigeben, da keine Namensanmaßung vorliegt. Die unter der Domain "schmidt.de" beworbene "Harald Schmidt-Show"  wurde im Auftrag des Namensrechtsinhabers "Harald Schmidt" registriert.  Hierfür bestand die Möglichkeit dies zu überprüfen, da die Homepage für den Namensinhaber genutzt wurde.
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23. November 2007

Accessprovider haftet nicht als Störer für rechtswidrige Internetangebote Dritter

Urteil des LG Kiel vom 23.11.2007, Az.: 14 O 125/07 Nur derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle schafft, muss Maßnahmen und Vorkehrungen treffen, die zur Abwendung der daraus Dritten drohenden Gefahren notwendig sind. Der Accessprovider haftet nicht als Störer aus § 1004 BGB analog. Als Störer haftet nur derjenige, der auch ohne Verschulden willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung einer rechtswidrigen Rechtsbeeinträchtigung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten mitwirkt, sofern der Inanspruchgenommene die rechtlich und tatsächliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hat. Die Gefahren, die von der im vorliegenden Fall beklagten Website ausgehen, liegen nicht im Verantwortungsbereich des Accessproviders, so dass unter dem Gesichtspunkt der Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht eine Haftung des Accessproviders nicht in Betracht kommt.
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11. September 2007

Kein Anspruch auf Domain „lastminute.eu“

Urteil des OLG Düsseldorf vom 11.09.2007, Az.: I-20 U 21/07 Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Registrierung einer EU-Domain allein zum Zwecke eines gewinnbringenden Weiterverkaufs per se nicht missbräuchlich ist.
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28. August 2007

Konnektierthalten von Benutzungsverbot einer Domain nicht betroffen

Urteil des OLG Hamburg vom 28.08.2007, Az.: 3 W 151/07 Durch das Verbieten des Benutzens einer Domain ist das bloße Konnektierthalten der Domain nicht betroffen. Ein "Baustellen-Hinweis", der darauf hindeutet, dass eine neue Internet-Präsenz entsteht, stellt keinen Inhalt dar und steht einer inhaltslosen Seite gleich. Die betreffende Internet-Adresse ist dann funktionslos und wird nicht "benutzt".
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22. August 2007

spickmich.de: Lehrerbewertung im Internet durch Schüler zulässig

Urteil des LG Köln vom 22.08.2007, Az.: 28 O 333/07 Es stellt keinen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar, wenn Lehrer auf Basis eines Schulnotensystems bewertet werden. Auch stellt die Benotung keine Tatsachenbehauptung, sondern ein Werturteil dar und ist damit zulässig, sofern die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten wird. ...
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10. August 2007

Unbefugter Namensgebrauch allein durch Registrierung der Domain

Beschluss des KG Berlin vom 10.08.2007, Az.: 5 W 230/07 Gebraucht ein Dritter unbefugt einen gleichen Namen und tritt dadurch eine Zuordnungsverwirrung mit gleichzeitiger Verletzung von schutzwürdigen Interessen des Namensträgers ein, dann liegt eine unberechtigte Namensanmaßung vor. Hierzu reicht laut dem Kammergericht Berlin bereits die Registrierung der entsprechenden Domain.
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19. Juli 2007

BGH zur Verwechslungsfähigkeit des Begriffs Telekom

Urteil des BGH vom 19.07.2007, Az.: I ZR 137/04 Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handels-rechts stellt nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil die juristische Person stets im geschäftlichen Verkehr handelt. ...
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29. Mai 2007

Unzulässige Nutzung eines Staatsnamens in Kombination mit der Top-Level-Domain „.com“ als Internet-Domain

Urteil des KG Berlin vom 29.05.2007, Az.: 5 U 153/06 Ein rechtsverletzender Namensgebrauch nach § 12 BGB kann bereits dann bestehen, wenn ein Staatsname (hier der Name der Tschechischen Republik) in Kombination mit der Top-Level-Domain „.com“ registriert wurde und als Internet-Domain verwendet werden soll. Allgemein besteht eine widerrechtliche Namensanmaßung dann, wenn ein Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht, hierdurch eine Zuordnungsverwirrung auslöst und schutzwürdige Interessen eines Namensträgers verletzt. Diese Voraussetzungen sind bei der Verwendung eines fremden Namens als Internet-Domain erfüllt. Allgemein wird man insoweit davon ausgehen können, dass bei einem solchen Gebrauch des fremden Namens eine Zuordnungsverwirrung vorliegt. Dies ist aber auch bereits dann gegeben, wenn der Nichtberechtigte die Domain bisher nur hat registrieren lassen. Bei der Verwendung eines Staatsnamens als Domain liegt insoweit ebenfalls eine Zuordnungsverwirrung und damit eine Namensanmaßung vor. Der Zuordnungsverwirrung kann nicht allein dadurch entgegen gewirkt werden, dass der Staatsname in Kombination mit der Top-Level-Domain „“.com“ verwendet wird. Etwas anderes könnte sich  lediglich u.U. bei der Verwendung eines Staatsnamens als Domain in Verbindung mit allgemeinen, nicht-länderspezifischen Top-Level-Domains wie bspw. „.biz“ für business oder „.pro“ für professions ergeben.  
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22. Mai 2007

Zur Störerhaftung des Admin-C

Urteil des OLG Hamburg vom 22.05.2007, Az.: 7 U 137/06 Der Admin-C einer Domain haftet nicht als Mitstörer für Persönlichkeitsrechtsverletzungen des die Domain haltenden Betreibers einer Webseite.
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