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Urteile aus der Kategorie „Domainrecht“
11. April 2005 Urteil des LG München I vom 11.04.2005, Az.: 27 O 16317/04 1. Ein nur von einem kleinen Teil der angesprochenen Verkehrskreise als beschreibender Begriff vorgenommene Interpretation eines Domainnamens steht der Annahme einer Namensverletzung nicht entgegen.
2. Die mit der Registrierung der Domain erworbenen Prioritätsrechte des Domaininhabers treten hinter die berechtigten Interessen des Namensrechtsinhabers zurück, wenn der Domaininhaber die Domain nicht intensiv genutzt hat und diese veräußern wollte.
Weiterlesen 02. Dezember 2004 Urteil des BGH vom 02.12.2004, Az.: I ZR 207/01 a) In der Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname liegt in der Regel keine sittenwidrige Schädigung, auch wenn es naheliegt, daß ein Unternehmen diesen Domainnamen für seinen Internetauftritt verwenden könnte.
b) Der Inhaber des bekannten Zeitungstitels DIE WELT kann gegen einen Dritten, der sich den Domainnamen "weltonline.de" hat registrieren lassen, nicht vorgehen, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, daß der Domainname im geschäftlichen Verkehr in einer das Kennzeichen verletzenden Weise verwendet werden soll.
Weiterlesen 21. Oktober 2004 Urteil des LG Erfurt vom 21.10.2004, Az.: 2 HK O /77/04 1. Eine aus Branchen- oder Gattungsbegriffen in Verbindung mit einer Herkunftsangabe zusammengesetzte Internetadresse genießt keinen kennzeichenrechtlichen Schutz.
2. Es liegt ein Behinderungswettbewerb vor, wenn ein Domainname verwendet wird, der dem eines Mitbewerbers außerordentlich ähnlich ist und eine automatisch Weiterverlinkung von diesem Domainnamen auf das eigene Angebot erfolgt.
Weiterlesen 09. September 2004 Urteil des BGH vom 09.09.2004, Az. I ZR 65/02 Grundsätzlich liegt bereits in der durch einen Nichtberechtigten vorgenommenen Registrierung eines Zeichens als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain "de" eine Namensanmaßung und damit eine Verletzung des Namensrechts desjenigen, der ein identisches Zeichen als Unternehmenskennzeichen benutzt. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Registrierung des Domainnamens einer - für sich genommen rechtlich unbedenklichen - Benutzungsaufnahme als Unternehmenskennzeichen in einer anderen Branche unmittelbar vorausgeht (im Anschluß an BGHZ 149, 191, 199 - shell.de und BGHZ 155, 273, 276 f. - maxem.de).
Weiterlesen 31. August 2004 Urteil des LG Görlitz vom 31.08.2004, Az.: 1 O 127/031. Ein Internet-Service-Provider hat die Pflicht Domainnamen unverzüglich anzumelden.
2. Ergibt sich aus den Vertragsbedingungen, dass die Domain binnen eines Arbeitstages angemeldet wird, verletzt der Provider seine Pflicht, wenn er eine im Verlauf des Freitags eingehende Anmeldung erst am Montag vornimmt.
3. Der Provider muss den Kunden im Rahmen des Schadensersatzes so stellen, wie er stehen würde, wenn der Provider ordnungsgemäß erfüllt hätte. Ist die Domain zwischenzeitlich von einem Dritten registriert, gehören hierzu die Kosten der Umprogrammierung und die Kosten für einen eventuellen Erwerb der Domain
Weiterlesen 14. August 2004 Urteil des AG Bonn vom 24.08.2004, Az.: 4 C 252/04 Der admin-c einer Domain haftet bei Wettbewerbsverstößen als Mitstörer, da er durch seine Eintragung als admin-c willentlich und kausal an der Störung mitwirkt und rechtlich in der Lage ist den Wettbewerbsverstoß zu beseitigen.
Der admin-c kann sich dabei nicht auf die Haftungsprivilegierung des Teledienstegesetz berufen.
Weiterlesen 19. Mai 2004 Beschluss des Obersten Gerichtshof Österreich vom 19.05.2004, Az.: 4 Ob 131/05a 1. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains stellt keine Markenverletzung dar, da kein kennzeichenmäßiger Gebrauch vorliegt.
2. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains ist dagegen wettbewerbswidrig, weil hierdurch Mitbewerber in ihrer freien Entfaltung behindert werden.
Weiterlesen 08. April 2004 Urteil des OLG Celle vom 08.04.2004, Az.: 13 U 213/03Nach dem Urteil des OLG Celle verletzt ein Provider, der auf eigenen Namen im Auftrag des Kunden eine Domain registriert auch dann das Namensrecht eines Namensinhabers, wenn der Kunde ebenfalls berechtigter Namensinhaber des Domainnamens ist. Bereits die Registrierung der Domain führe zu einer Zuordnungsverwirrung. Hieran ändere nichts, dass sich der Provider gegenüber dem Kunden verpflichtet habe die Domain und Webseite für diese zu nutzen.
Weiterlesen 25. Februar 2004 Urteil des LG Düsseldorf vom 25.02.2004, Az.: 2a O 247/03 Nach dem Urteil des LG Düsseldorf genügt die bloße Adressierung einer Website mit einer Domain nicht zur Begründung von Kennzeichenrechten an einer geschäftlichen Bezeichnung. Diese entsteht erst, wenn sich die Domain als Schlagwort oder Abkürzung des Unternehmenskennzeiches in seiner Gesamtheit darstellt. Der Aufdruck des Domainnamens auf Werbegeschenken ergibt, dass nicht nur auf die Adressierung der Website, sondern auf das Unternehmen als Ganzes hingewiesen werden sollte.
Wer eigene Kennzeichenrechte besitzt, darf diese auch einem anderen Kennzeicheninhaber zum Kauf anbieten.
Weiterlesen 02. September 2003 Urteil des LAG Niedersachsen vom 02.09.2003, Az.: 13 Sa 453/03 Für Unterlassungsansprüche zum Namensschutz im Markenrecht ist § 15 Abs. 2 MarkenG anzuwenden. Wird ein ein Teil eines Unternehmenskennzeichens von jemand anderem als dem Inhaber des Unternehmenskennzeichens als Internetadresse verwendet, ohne zu beabsichtigen unter dieser Adresse geschäftlich tätig zu werden und besteht ein berechtigtes Interesse des Inhabers des Unternehmenskennzeichens, dieses zu schützen, so ist ein solcher Unterlassungsanspruch begründet. Es ist Driten untersagt, eine geschäftliche Bezeichnung im geschäftlichen Verkehr unbefugt in der Weise zu benutzen, die geeignet ist, Verwechslung mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen.
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