Urteile aus der Kategorie „Domainrecht“

08. April 2004

grundke.de – kein Namensrecht bei Registrierung einer Domain für berechtigte Namensinhaber

Urteil des OLG Celle vom 08.04.2004, Az.: 13 U 213/03

Nach dem Urteil des OLG Celle verletzt ein Provider, der auf eigenen Namen im Auftrag des Kunden eine Domain registriert auch dann das Namensrecht eines Namensinhabers, wenn der Kunde ebenfalls berechtigter Namensinhaber des Domainnamens ist. Bereits die Registrierung der Domain führe zu einer Zuordnungsverwirrung. Hieran ändere nichts, dass sich der Provider gegenüber dem Kunden verpflichtet habe die Domain und Webseite für diese zu nutzen.

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25. Februar 2004

ratiosoft.com – Kennzeichenrechte erst durch Nutzung von Domain und Website mit Firma oder Firmenschlagwort

Urteil des LG Düsseldorf vom 25.02.2004, Az.: 2a O 247/03 Nach dem Urteil des LG Düsseldorf genügt die bloße Adressierung einer Website mit einer Domain nicht zur Begründung von Kennzeichenrechten an einer geschäftlichen Bezeichnung. Diese entsteht erst, wenn sich die Domain als Schlagwort oder Abkürzung des Unternehmenskennzeiches in seiner Gesamtheit darstellt. Der Aufdruck des Domainnamens auf Werbegeschenken ergibt, dass nicht nur auf die Adressierung der Website, sondern auf das Unternehmen als Ganzes hingewiesen werden sollte. Wer eigene Kennzeichenrechte besitzt, darf diese auch einem anderen Kennzeicheninhaber zum Kauf anbieten.
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02. September 2003

results.de – Verwechslungsgefahr

Urteil des LAG Niedersachsen vom 02.09.2003, Az.: 13 Sa 453/03 Für Unterlassungsansprüche zum Namensschutz im Markenrecht ist § 15 Abs. 2 MarkenG anzuwenden. Wird ein ein Teil eines Unternehmenskennzeichens von jemand anderem als dem Inhaber des Unternehmenskennzeichens als Internetadresse verwendet, ohne zu beabsichtigen unter dieser Adresse geschäftlich tätig zu werden und besteht ein berechtigtes Interesse des Inhabers des Unternehmenskennzeichens, dieses zu schützen, so ist ein solcher Unterlassungsanspruch begründet. Es ist Driten untersagt, eine geschäftliche Bezeichnung im geschäftlichen Verkehr unbefugt in der Weise zu benutzen, die geeignet ist, Verwechslung mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen.
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31. Juli 2003 Kommentar

nobia.se – schwedische Domain verletzt deutsches Kennzeichenrecht

Kommentar zum Urteil des OLG Hamm vom 31.07.2003, Az.: 4 U 40/03

Der schwedische Domainname nobia.se ist mit der geschäftlichen Bezeichnung der Klägerin "Nobilia" verwechslungsfähig. Eine schwedische Domain kann deutsches Kennzeichenrecht verletzen, wenn die Webseiten bestimmungsgemäß in Deutschland abgerufen werden sollen. Eine Kennzeichenverletzung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Beklagte das schwedische Unternehemnskennzeichen "Nobia" nicht außerhalb des Internets verwendet.

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15. Juli 2003

solingen.info – Namensrecht für Stadt auch unter .info

Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.07.2003, Az.: 20 U 43/03 Das OLG Düsseldorf hat im Fall solingen.info entschieden, dass der Stadt Solingen auch Namensrechte unter der TLD .info zustehen. Die allgemeine Top-Level-Domain .info sei nicht auf bestimmte Branchen oder Staaten begrenzt, so dass der Verkehr auch keine Anhaltspunkte dafür habe, dass es sich nicht um die Domain des Namensträgers handle.
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21. Februar 2003 Kommentar

handy.biz – keine Verwechslungsgefahr mit handy.de

Kommentar zum Urteil des LG Hamburg vom 21.02.2003, Az.: 416 O 1/03

Zwischen der Domain handy.de einerseits und den Domains handy.biz sowie den weiteren "handy-Domains" des Beklagten andererseits besteht keine Verwechslungsgefahr. Das Gericht ging davon aus, dass die Bezeichnung "handy" im Geschäftskreis der Klägerin nicht unterscheidungskräftig sei oder die Verkehrskreise erwarten die Klägerin unter allen anderen "handy-Domains" aufzufinden. Noch im einstweiligen Rechtsschutz-Verfahren hatte das OLG Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Beklagten erlassen und dem Beklagten eine geschäftliche Nutzung verboten.

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07. Februar 2003 Kommentar

bigben.de – keine Verwechslungsgefahr bei verschiedenartigen Produkten oder Dienstleistungen

Kommentar zum Urteil des LG Düsseldorf vom 07.02.2003, Az.: 38 O 144/02

Nach dem Urteil des LG Düsseldorf genügt allein die Eintragung einer Marke nicht, um markenrechtliche Ansprüche gegen gleichnamige Domaininhaber herleiten zu können. Ein markenrechtlicher Kollisionsfall ist nur begründet, wenn unter der Domain gleichartige Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden. Von einer markenrechtlichen Priorität kann nicht ausgegangen werden, da die Registrierung der Domain zu einem Zeitpunkt erfolgt sei, als es die Klägerin überhaupt noch nicht gab. In der Nichtbenutzung der Domain liegt weder ein markenrechtlich zu beurteilendes Fehlverhalten, noch ein Verstoß gegen § 1 UWG.

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15. Januar 2003

hockeystore.de – Bezeichnung rein beschreibend

Urteil des LG Frankfurt vom 15.01.2003, Az.: 2/6 O 374/02 Die Bezeichnung "hockey store" ist - als für jedermann erkennbare Bedeutung des einglischsprachigen Begriffs - für ein Hockeygeschäft rein beschreibend. Begriffen, die glatt waren- oder tätigkeitsbeschreibend sind oder sich aus mehreren solchen Begriffen zusammensetzen, fehlt jegliche Unterscheidungskraft und somit jegliche Kennzeichnungskraft.
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10. Dezember 2002 Kommentar

grossmarkt-dortmund.de

Kommentar zum Urteil des LG Bochum vom 10.12.2002, Az.: 12 O 126/02

Die Bezeichnung "Großmarkt Dortmund" ist unterscheidungskräftig und genießt markenrechtlichen Schutz gegenüber der Domain "grossmarkt-dortmund.de". Der Begriff Großmarkt steht nicht nur für eine bestimmte Vertriebsform, sondern bezeichnet die zentrale Einkaufsmöglichkeit für Händler in der Stadt. Daher gibt es nach dem allgemeinen Sprachgebrauch in jeder Stadt nur einen Großmarkt auf dem Lebensmittel und Frischwaren an Einzelhändler veräußert werden. Ein Unterlassungsanspruch verjährt erst mit Beendigung des Störzustandes.

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18. Oktober 2002

public-com.de – Die Internetnutzer werden klüger

Urteil des LG Hamburg vom 18.10.2002, Az.: 416 O 75/02

Die Internetznutzer wussten es schon lange. Bereits kleinste Änderungen eines Zeichens in einer Webadresse führen zu einer anderen Webseite. Deshalb achteten diese bei der Eingabe der Webadresse in den Browser peinlich genau auf die Schreibweise, insbesondere Bindestriche. Jetzt hat das LG Hamburg im Fall public-com.de entscheiden, dass die Internetnutzer sehr genau zwischen den einzelnen Schreibweisen der Adressaten zu differenzieren wissen, und die Klage abgewiesen. Zahlreiche Gerichte hatten dies in der Vergangenheit anders beurteilt.

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