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Registrierung einer 2-Zeichen-Domain

14. Juli 2008
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Die Registrierungsstelle für DE-Domains – die Denic e.G. in Frankfurt – wurde mit Urteil vom 29.04.2008 durch den Kartellsenat des OLG Frankfurt a.M. verurteilt, dem Automobilhersteller Volkswagen die Domain www.vw.de zuzuteilen. Damit öffnet sich ein ganz neuer Markt für Domains.

Bisher hatte die Denic e.G. nach deren Richtlinien die Registrierung von sogenannten Second-Level-Domains mit nur zwei Buchstaben abgelehnt. Begründet wurde dies unter anderem im Hinblick auf die Betriebssicherheit im Internet. Der Senat verurteilte die Denic trotzdem zur Zuteilung der Domain www.vw.de und begründete dies mit der marktbeherrschenden Stellung der Denic. Durch die Nichtregistrierung der 2-Buchstaben-Domain www.vw.de benachteilige diese den Automobilkonzern sachlich ungerechtfertigt gegenüber anderen Mitbewerbern wie z.B. BMW, da diese Ihre Marke z.B. unter www.bmw.de registrieren können. Hierbei sei auch unerheblich, dass der Automobilkonzern über www.volkswagen.de erreichbar sei. Der Senat hat die Revision zum BGH gegen das Urteil nicht zugelassen.

Aufgrund der Entscheidung des Senats des OLG Frankfurt a.M. sowie der Nichtzulassung der Revision durch den Senat ist davon auszugehen, dass andere Unternehmen ebenfalls den Anspruch auf Zuteilung einer 2-Buchstaben-Domain durchsetzen können. Hierbei war dem Senat bewusst, dass das Urteil dazu führen wird, dass andere Unternehmen ebenfalls einen Anspruch auf Registrierung einer 2-Buchstaben-Domain durchsetzen werden und führt explizit hierzu auf:

„Die mit dieser Entscheidung möglicherweise verbundenen Registrierungswünsche anderer Internet-Teilnehmer vermögen an diesem Ergebnis nichts zu ändern.“

2-Zeichen-Domains sind aufgrund der Kürze und Knappheit äußerst begehrt und dürften zu den wirtschaftlich wertvollsten Domains im Internet gehören.

Es gibt eine Vielzahl von Unternehmen, deren Namen lediglich aus zwei Buchstaben bzw. Zeichen bestehen oder die gebräuchlich mit zwei Buchstaben bzw. Zeichen abgekürzt werden. Gleiches gilt für Marken. Diese Domains sind für viele Unternehmen wirtschaftlich äußerst interessant. Es ist davon auszugehen, dass Domainspekulanten versuchen werden, 2-Buchstaben-Domains zu registrieren, um diese zu hohen Preisen an Unternehmen zu verkaufen.

Es wird daher in Kürze ein Wettrennen um die Registrierung dieser begehrten Domains beginnen.

Grundsätzlich gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Domains bei Gleichnamigen der Grundsatz „first come, first served“, d.h. wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Unternehmen sollten daher frühzeitig Ihre Rechte auf Registrierung von 2-Zeichen-Domains sichern und gegebenenfalls diese Rechte durchsetzen um anderen Unternehmen und Domainspekulanten zuvorzukommen.

Die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen ist ein hochspezialisiertes Team von Anwälten. Wir sind ausschließlich im Bereich Internet /IT, gewerblicher Rechtsschutz und Medienrecht tätig. Hierbei sind wir auch täglich mit Domainrecht-Fällen befasst.

Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir bundesweit tätig.

Gerne beraten wir Sie bei der rechtlichen Sicherung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Registrierung der Domain oder unterstützen Ihre Rechtsabteilung.

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