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Dialerschutz.de erwirkt Verfügung gegen Trittbrettfahrer

05. September 2004
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Das Verbraucherportal dialerschutz.de hat am LG München I über unsere Kanzlei eine einstweilige Verfügung gegen ein Münchner Unternehmen und dessen Geschäftsführer erwirkt.

Letzteren wurde vom LG untersagt gegen Bezahlung Informationen zum Thema Dialer-Missbrauch anzubieten. Zudem darf der Betreiber nicht für den Zugang zu solchen Informationen werben, die es auf der Trittbrett-Fahrer-Webseite gar nicht gibt.

Der Gerichtsbeschluss stieß auf großes Interesse in der Öffentlichkeit, da es sich hier um eine besonders dreiste Verdienstmasche handelt: Auf einer Webseite, die dem Original dialerschutz.de sehr ähnelt, wurde nicht vorhandene Informationen zu teuren Preisen gehandelt. „Es kann nicht sein, dass Trittbrettfahrer den guten Ruf von dialerschutz.de ausnutzen, um auf Kosten hilfesuchender User mit Tricks Geld zu verdienen“, sagte dialerschutz-Betreiber Sascha Borowski.

Das LG München I sah dies genauso und begründete seinen Beschluss damit, dass hier eine Verwechslungsgefahr mit dem Werktitel dialerschutz.de bestehe. Die glaubhaft gemachte hohe Bekanntheit der unter der Bezeichnung „dialerschutz“ betriebenen Webseiten des Antragstellers begründet vorliegend für dieses Zeichen Werktitelschutz und hinreichende Kennzeichnungskraft“, heisst es im Gerichtsbeschluss. „Im Übrigen stünden im konkret zu beurteilenden Fall auch wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche zur Verfügung.“

In der Zwischenzeit wurde die einstweilige Verfügung von der Gegenseite anerkannt.

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