Urteile aus der Kategorie „Domainrecht“

20. Dezember 2011 Kommentar

Und die DENIC haftet doch

Kommentar zur Pressemitteilung Nr. 172/2011 zum Urteil des BGH vom 27.10.2011, Az.: I ZR 131/10

Wenn eine Internetadresse mit der Top-Level-Domain „.de“ eingetragen wird, ist hierfür die DENIC zuständig und verantwortlich. Allerdings ist die DENIC in der Regel nicht haftbar zu machen, wenn bereits die Eintragung der Domain gegen die Rechte Dritter verstößt. Daher ist es regelmäßig erforderlich gegen den Domaininhaber und unter Umständen gegen den Admin-C vorzugehen, wenn man sich in seinen Rechten verletzt sieht. In einem aktuellen Fall wurde die DENIC nun erfolgreich in Anspruch genommen.

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17. November 2011 Kommentar

baslerhaarkosmetik.de – Und der Admin-C haftet doch

Kommentar zur Pressemitteilung Nr. 180/2011 zum Urteil des BGH vom 09.11.2011, Az.: I ZR 150/09

Nach über 10 Jahren der Domainrechtsprechung hat sich nun erstmals der Kennzeichensenat des Bundesgerichtshofs mit der heftig umstrittenen Thematik der Haftung des Admin-C befasst. Der administrative Ansprechpartner (sog. Admin-C) haftet unter bestimmten Umständen als Störer für die Verletzung von Rechten Dritter durch die Domain. Eine solche Haftung kommt dann in Betracht, wenn freigewordene Domains automatisch ermittelt und registriert werden, ohne dass der Anmelder prüft, ob eine Verletzung von Rechten Dritter stattfindet.

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03. November 2011

Domain-Abschaltung bei Zahlungsverzug

Urteil des LG Hamburg vom 20.01.2009, Az.: 312 O 706/08 Wird einem Webdesigner ein Auftrag erteilt, welcher auch beinhaltet für den Kunden eine Domain zu registrieren, so darf er bei ausbleibender Zahlung die Domain des Kunden nicht einfach abschalten. Überdies entsteht eine Zuordnungsverwirrung, wenn die Domain aus dem Firmennamen des Kunden abgeleitet wird und während der Sperrung der Domain ausschließlich ein Hinweis auf den Webdesigner erscheint.
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02. November 2011

Missbrauch von Domainnamen – Löschung!

Pressemitteilung Nr. 172/2011 des BGH zum Urteil vom 27.10.2011, Az.: I ZR 131/10

Wenn die DENIC auf eine mögliche Rechtsverletzung hingewiesen worden ist, ist sie nur dann gehalten, die Registrierung des beanstandeten Domainnamens zu löschen, wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für sie ohne weiteres feststellbar ist. Dies ist erfüllt, wenn es sich um offizielle Bezeichnungen der Regierungen bayerischer Regierungsbezirke handelt.
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24. Oktober 2011

kramergermany.de – Zur Frage, ob aus einem Firmennamen die Löschung einer Domain verlangt werden kann

Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.04.2011, Az.: I-20 U 103/10

Der Anspruch auf Freigabe einer Domain gilt auch dann, wenn eine Registrierung der Domain vor dem Erwerb bzw. dem Entstehen der Rechte am Namen einer Domain erfolgt, wenn das Interesse des Namensinhabers gegenüber dem des Domaininhabers vorgeht. Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Domaininhaber der Namensinhaberin den Domainnamen während der Gründungsphase selbst vorgeschlagen hatte und aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis das berechtigte Vertrauen bestand, dass der Domaininhaber nicht selbst die Domain nutzen würde.

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24. Oktober 2011 Kommentar

kramergermany.de – Zur Frage, ob aus einem Firmennamen die Löschung einer Domain verlangt werden kann

Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.04.2011, Az.: I-20 U 103/10

Die Registrierung einer Domain bewegt sich in einem juristischen Minenfeld. Das erfahren Inhaber von Domains besonders drastisch, wenn sie eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Markenrecht, Namensrecht oder Wettbewerbsrecht erhalten. Andererseits haben Rechtinhaber verständlicher Weise ein großes Interesse daran Inhaber der Rechte verletzenden Domain zu werden. Regelmäßig wird daher vom Rechteinhaber die Übertragung der Domain oder zumindest die Löschung („Freigabe“) der Domain gefordert, da meist der Erhalt der Domain der Hintergrund der Geltendmachung von Rechten ist.

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24. Oktober 2011

Innehaben einer Domain stellt noch keine Markennutzung dar

Urteil des OLG Naumburg vom 24.06.2010, Az.: 1 U 20/10

Das bloße Innehaben einer Domain ohne erkennbare tatsächliche Nutzung stellt weder eine Markennutzung i.S.d. § 14 MarkenG dar, noch erwächst daraus ein Namensrecht. Das Verhindern oder Erschweren der Nutzung der Internetadresse durch Blockade ist daher nur eine allgemeine zivilrechtliche Rechtsverletzung.
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12. September 2011

Domains in 5 Minuten

Beschluss des AG Frankfurt am Main vom 14.07.2011, Az.: 30 C 1549/11

Einem Unternehmen, welches die Registrierung einer Internet-Domain übernimmt, kann die Löschung der Internet-Domain untersagt werden, wenn eine Kündigung des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses streitig ist.
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18. August 2011

„Gelbe Seiten“ nicht für Internetseiten

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 14.06.2011, Az.: 6 U 34/10 Es besteht Verwechslungsgefahr zwischen der inländischen Marke  "Gelbe Seiten" und der Internet-Domain „branchenbuch-gelbeseiten.com“. Der Begriff „Gelbe Seiten“ ist kein Gattungsbegriff, also kein Synonym für ein Branchenbuch, sodass auch § 23 Nr. 2 MarkenG nicht greift.  Ein Anspruch auf Einwilligung in die Löschung der Internet-Domain bestehe hingegen nicht, da die Internet-Domain im Ausland nicht rechtsverletzend benutzt werden kann.
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