Urteile aus der Kategorie „Domainrecht“

20. April 2018 Kommentar

“ado.com” und “ade.com” – Wie derart ähnliche Domainnamen im UDRP-Verfahren zu gänzlich unterschiedlichen Ergebnissen führen können

Modell Domain Endung .com
Kommentar zu den UDRP-Verfahren vom 01.02.2018, WIPO-Case No. D2017-1661 und vom 12.02.2018, Claim Number: FA1711001760774

Das WIPO Arbitration and Mediation Center sowie das National Arbitration Forum hatten in zwei sehr ähnlichen Verfahren darüber zu entscheiden, ob eine 3-Zeichen-Domain jeweils herauszugeben ist oder nicht. Eine einheitliche Entscheidung war indes nicht zu erreichen. Während die Domain „ado.com“ aufgrund unglaubwürdigen Vortrags der Gegenseite übertragen werden muss, scheiterte ein amerikanisches Unternehmen mit seiner Beschwerde um die Domain „ade.com“. Besonders bitter in diesem Zusammenhang ist, dass es den Domainnahmen ganz offensichtlich unfreiwillig verloren hat, was jedoch nicht automatisch einen Übertragungsanspruch begründen kann.

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20. April 2018 Kommentar

Domain „wir-sind-afd.de“ verletzt Namensrecht der Partei

Würfel mit Buchstaben Kürzel Afd
Kommentar zum Urteil des LG Köln vom 06.02.2018, Az.: 33 O 79/17

Politische Parteien müssen nicht nur zu Wahlkampf-Zeiten mitunter harsche Kritik einstecken. Da verwundert es sicherlich nicht, dass ein Blogger eine Domain registriert, die den Namen einer solchen - hier jedenfalls umstrittenen - Partei beinhaltet, um diese Webseite zur Stimmungsmache zu nutzen. Inwiefern eine derartige Domainverwendung gegen das Namensrecht einer Partei verstoßen kann, hatte kürzlich das Landgericht Köln zu entscheiden.

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08. März 2018

Erwerber einer Domain kann sich auf Rechte des Vorbesitzers berufen

Leiste mit URL in Browser
Urteil des LG Köln vom 19.12.2017, Az.: 33 O 39/17

Das LG Köln wies die Klage eines Küchengeräte-Anbieters ab, der Ansprüche aus dem Namensrecht an dem Kürzel „T“ und einer damit in Zusammenhang stehenden Internetdomain geltend machen wollte. Die Klägerin verwendet den Firmenbestandteil „T“ im geschäftlichen Verkehr als Abkürzung und forderte den Inhaber der Internetdomain „T.de“ auf, die Nutzung dieser Domain zu unterlassen. Die Domain war bereits seit 1995 für die Firma des Beklagten registriert und wurde 2008 auf den Beklagten persönlich umgeschrieben. Zu diesem Zeitpunkt stand der Klägerin bereits ein Namensrecht an der Bezeichnung „T“ zu. Allerdings ist das Namens- und Kennzeichenrecht der Klägerin erst nach der Registrierung des Domainnamens durch die Firma des Beklagten entstanden, weshalb der Klägerin diesbezüglich keine Ansprüche zustehen.

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20. Februar 2018 Kommentar

Vorgehende Domainregistrierung kann später entstandenem Namensrecht auch bei zwischenzeitlicher Übertragung vorgehen

Domain-Name auf Tastatur mit Weltkugel und Domain-Endungen
Kommentar zum Urteil des LG Köln vom 19.12.2017, Az.: 33 O 39/17

Erfolgt die Domainregistrierung bevor ein Dritter einen Anspruch aufgrund zwischenzeitlich entstandener Namens- oder Kennzeichenrechte auf den Domainnamen erhebt, so hat die Registrierung in der Regel Vorrang und Bestand.

Ob eine zeitlich vorgehende Registrierung allerdings auch dann einem grundsätzlich bestehenden Anspruch entgegengehalten werden kann, wenn die Domain nach der Entstehung des Namens- bzw. Kennzeichenrechts auf einen anderen übertragen wird, darüber hatte das Landgericht Köln zu entscheiden.

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18. Januar 2018 Kommentar

Porsche AG abermals in UDRP-Verfahren erfolgreich: „porschecloud.com“ muss übertragen werden

silberner Porsche
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 16.11.2017, WIPO Case No. D2017-1847

Zum wiederholten Male sah sich die Porsche AG durch die Verwendung ihres Markennamens durch einen unberechtigten Dritten in ihren Rechten verletzt. Gegenstand des Verfahrens war die Nutzung der Domain „porschecloud.com“ durch den Beschwerdegegner. Doch auch wenn dieser in dem Verfahren durchaus kreative Ansätze ins Spiel brachte, um ein berechtigtes Interesse an dem Domainnamen zu begründen, damit er diese nicht verliert, hatte Porsche die besseren Argumente zur Hand.

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19. Dezember 2017 Kommentar

„softwarebilliger.de“ verletzt Domain und Marke „notebooksbilliger.de“ nicht

Hand hält einen blauen Baustein mit der Aufschrift "Logo" und fügt es zu anderen Bausteinen hinzu, um eine Webseite zu gestalten
Kommentar zum Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 26.10.2017, Az.: 6 U 154/16

Das OLG Frankfurt a. M. hatte im Rahmen einer sogenannten negativen Feststellungsklage zu entscheiden, ob die Domain „softwarebilliger.de“ die Wort-/Bildmarke „notebooksbilliger.de“ verletzt bzw. ob in der Zusammensetzung der Domain in Verbindung mit der Gestaltung der Webseite eine Verletzung der Domain bzw. der Gestaltung der Webseite von „notebooksbilliger.de“ zu sehen ist.

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15. Dezember 2017

Markenmäßige Nutzung einer Domain mit beschreibendem Anklang

Gebäude in Mexiko mit fotografierenden Touristen
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 21.09.2017, Az.: 6 U 250/16

Die Domain „monumente-reisen.de“ eines Reiseunternehmens ist trotz ihres beschreibenden Anklangs eine markenmäßige Benutzung. Die Nutzung dieser Domainadresse verletzt die – ebenfalls für Reisedienstleistungen – eingetragene Wort- und Bildmarke der Klägerin „Monumente Reisen“. Bei der Beurteilung der Markenähnlichkeit ist auf den normalen Durchschnittverbraucher abzustellen. Aus dessen Sicht sei der Terminus „Monumente Reisen“ gerade kein nur beschreibender Verweis auf die Angebote des Reiseunternehmens, nämlich Fahrten zu Baudenkmälern, sondern ein Zeichen mit gewisser Entfremdung. Überdies ergibt sich eine Verwechlsungsgefahr aufgrund der im Hinblick auf die angesprochenen Verkehrskreisen bestehenden Bekanntheit der von der Klägerin herausgegebenen Zeitschrift mit dem Titel „Monumente“.

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08. Dezember 2017

Keine Verletzung der Marke „notebooksbilliger.de“ durch „softwarebilliger.de“

Illustration eines Laptops, auf dessen Bildschirm ein rotes Prozente-Zeichen abgebildet ist.
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 26.10.2017, Az.: 6 U 154/16

Zwischen der eingetragenen Wort-/Bildmarke „notebooksbilliger.de“ und der Domain „softwarebilliger.de“ besteht keine Verwechslungsgefahr. Zum einen weist die Marke nur schwach originäre Kennzeichnungskraft und keinen erweiterten Bekanntheitsschutz auf. Zum anderen liegt eine Identität nur hinsichtlich der Bestandteile „billiger“ und „.de“ vor. Diesen entnimmt der Verbraucher lediglich ein Wettbewerbsversprechen sowie den Hinweis auf eine Webseite, nicht jedoch die Verbindung zu einer bestimmten Marke. Hinzu kommt, dass es sich bei dem jeweils vorangestellten Bestandteil („notebooks“ und „software“) um für den Verkehr unterschiedliche Begriffe handelt, die er auch klar voneinander abgrenzt.

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20. November 2017 Kommentar

Porsche gewinnt im Streit um „porscheteesside.com“ und weitere Domains

roter Oldtimer, Sportwagen
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 24.10.2017, WIPO Case No. D2017-1652

Auch in der Automobilbranche müssen sich die Hersteller immer wieder mit den Schattenseiten ihres Erfolgs befassen. Denn häufig werden ihre bekannten Marken von unberechtigten Dritten benutzt, um daraus Profit zu schlagen. In diesem Zusammenhang werden beispielsweise Domainnamen registriert, die jedenfalls auch einen entsprechend bekannten Markennamen beinhalten. Vor kurzem sah sich auch Porsche so einer Situation gegenüber: Ein Brite hatte gleich fünf Domains registrieren lassen, die den Namen „PORSCHE“ beinhalteten. Konkret handelte es sich dabei um die Domains „porschemdlesbrough.com“, „porschesilverstone.com“, „porschestockton.com“, „porscheteesside.com“ und „porschewolverhampton.com“. Der Sportwagenhersteller wollte sich dies freilich nicht gefallen lassen und reichte Beschwerde ein.

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16. November 2017

Internationale Gerichtsstandsvereinbarung in AGB ist wirksam

AGB Straßenschild im Gebüsch
Urteil des LG München I vom 11.08.2017, Az.: 33 O 8184/16

Ein internationaler Gerichtsstand kann nach § 38 ZPO auch im Rahmen von AGB wirksam vereinbart werden. Welchen Kriterien eine solche Vereinbarung dann unterliegt, richtet sich nach der lex fori, also dem anwendbaren Recht am Ort des angerufenen Gerichts. Dies gilt auch dann, wenn die Vereinbarung einem anderen Schuldstatut unterliegt, beispielsweise dem der U.S.A.

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