EuGH schlägt sich auf die Seite von Google, Meta und TikTok
Sachverhalt
Der EuGH hatte über ein Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs zu entscheiden. Vor diesem streitet sich eine österreichische Verwaltungsbehörde mit Google, Meta und TikTok.
Dabei geht es um das österreichische Kommunikationsplattformengesetz von 2021. Es verpflichtet Kommunikationsplattformen aus dem In- und Ausland dazu, weitreichende Inhaltskontrollen durchzuführen und regelmäßige Berichte dazu vorzulegen. Dies wird durch die Behörde KommAustria überwacht und kann bei Nichteinhaltung zu Geldstrafen bis zu zehn Millionen Euro führen.
Tech-Riesen halten dagegen
Gegen dieses Gesetz ziehen die Unternehmen vor Gericht, denn sie sehen einen Verstoß gegen das Europarecht. Das sieht der EuGH nun genauso, denn das österreichische Vorgehen verstoße gegen die Richtlinie über Dienste der Informationsgesellschaft. Aus dieser gehe hervor, dass die Aufsicht von Kommunikationsplattformen dem Herkunftsmitgliedstaat obliege. Ziel dieser Richtlinie ist es, ein auf Vertrauen basierendes Miteinander der einzelnen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Google, Meta und TikTok haben ihren Sitz in Irland. Das österreichische Gesetz verstoße somit gegen die Kompetenz des Herkunftsmitgliedstaats.
Folgen
Dieses Urteil könnte damit weitreichende Folgen für die nationale Gesetzgebung gegenüber den Tech-Riesen bedeuteten. Auch Deutschlands Netzwerkdurchsuchungsgesetz dürfte nach diesem Urteil großteils unzulässig sein.
Auf Grundlage dieses Urteils muss der österreichische Verwaltungsgerichtshof noch in dieser Sache entscheiden.