Wie original sind die USM-Haller Regale wirklich?
Der BGH hat darüber zu entscheiden, ob in dem Verkauf von Ersatzteilen für USM-Regale zu deutlich günstigerem Preis eine Urheberrechtsverletzung zu sehen ist. Dabei ist die entscheidende Frage, ob den Originalen ein Urheberrechtsschutz zukommt.
Die USM-Regale haben seit vielen Jahren Kultstatus und kosten auch dementsprechend viel. Das Ganze beruht auf einem „Baukastenkonzept“, welches stetig erweitert werden kann. Ein Nürnberger Unternehmen sah darin eine Geschäftsidee und bietet Ersatzteile zu günstigerem Preis, sowie die Montage dieser Teile an. USM Haller klagt nun gegen das deutsche Unternehmen.
Urheberrechtsschutz: Ja oder Nein?
So einfach ist es jedoch leider nicht. Auch, wenn das Regal des Originalherstellers im New Yorker „Museum Of Modern Art“ ausgestellt wurde.
Fraglich ist, ob es sich bei den Regalen um eine eigene geistige Schöpfung handelt, oder die Eigenarten durch praktische Erwägungen bestimmt wurden. Klingt kleinlig, entscheidet aber letztlich darüber, ob ein Urheberrechtsschutz gegeben ist und führt damit zum deutlich stärker geschützten rechtlichen Status des Urhebers.
In zwei Instanzen konnte darüber keine finale Entscheidung getroffen werden. So wird die Klage nun weiter vor dem BGH verhandelt.
Verfahren wird sich in die Länge ziehen
Vor dem BGH gibt es zunächst auch nicht mehr Klarheit. Denn die betreffenden Fragen müssen vorerst dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt werden, um weiter zu verhandeln.