Urteile aus der Kategorie „Urheberrecht“

08. April 2015 Top-Urteil

Live-Stream von Sportveranstaltungen nicht durch EU-Recht geschützt

Laptop mit Fußballrasen Ball und Scheinwerfer auf dem Bildschirm
Urteil des EuGH vom 26.03.2015, Az.: C-279/13

Direktübertragungen von Sportveranstaltungen im Internet sind nicht durch die Urheberrechtsrichtlinie geschützt. Das EU-Recht räumt dem Rechtsinhaber lediglich das Recht ein, geschützte Werke im Wege der interaktiven Übertragung auf Abruf für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Anbringen eines anklickbaren Links auf einer Webseite stellt jedoch keine interaktive Übertragung auf Abruf dar. Einer nationalen Regelung, die das Ausschließlichkeitsrecht der Sender auch auf Live-Übertragungen von Sportveranstaltungen im Internet ausdehnt, steht das EU-Recht jedoch nicht entgegen.

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02. Februar 2015 Top-Urteil

CT-Paradies

Neben einem Fotograf befinden sich viele einzelne kleine Bilder.
Urteil des BGH vom 18.09.2014, Az.: I ZR 76/13

a) Ein Vervielfältigungsstück eines Werkes im Sinne von § 10 Abs. 1 UrhG liegt auch dann vor, wenn ein Werk in das Internet gestellt worden ist.

b) Eine Person ist nur dann im Sinne von § 10 Abs. 1 UrhG in der üblichen Weise auf dem Vervielfältigungsstück eines Werkes als Urheber bezeichnet, wenn die Angabe an einer Stelle angebracht ist, wo bei derartigen Werken üblicherweise der Urheber benannt wird, und die Bezeichnung inhaltlich erkennen lässt, dass sie den Urheber dieses Werkes wiedergibt.

c) Eine Angabe vermag nur dann die Vermutung der Urheberschaft (§ 10 Abs. 1 UrhG) zu begründen, wenn der Verkehr darin die Bezeichnung einer natürlichen Person erkennt.

d) Die Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung, durch die ein fortdauernder Störungszustand geschaffen wurde, ist mangels abweichender Anhaltspunkte regelmäßig dahin auszulegen, dass sie nicht nur die Unterlassung derartiger Handlungen, sondern auch die Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands umfasst.

e) Der Unterlassungsschuldner hat zur Erfüllung der Unterlassungsverpflichtung erforderlichenfalls auf Dritte einzuwirken, wenn und soweit er auf diese Einfluss nehmen kann.

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29. Januar 2015 Top-Urteil

Internationale Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzung im Internet

Landkarte der EU, umrandet von den einzelnen Länderflaggen.
Urteil des EuGH vom 22.01.2015, Az.: C-441/13

Es ist jedes Gericht innerhalb der EU zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die Webseite mit dem urheberrechtlich geschützten Werk widerrechtlich abrufbar ist. Mit der Wendung „vor dem Gericht des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht“ in Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 ist sowohl der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs als auch der Ort des für den Schaden ursächlichen Geschehens gemeint, so dass dem Kläger hier ein Wahlrecht zusteht.

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28. November 2014 Top-Urteil

Zur Nutzung eines Lichtbildes unter einer Creative Commons-Lizenz

Copyright Zeichen wird mit Kugelschreiber geschrieben. Lizenzrecht.
Urteil des OLG Köln vom 31.10.2014, Az.: 6 U 60/14

Die Nutzung eines Lichtbildes unter einer CC-Lizenz kann zu einer Urheberrechtsverletzung führen, wenn das Lichtbild umgestaltet und anschließend ohne Einwilligung des Urhebers veröffentlicht wird. Bereits ein Beschneiden des Bildes kann eine solche Umgestaltung darstellen, wenn durch das Beschneiden die Aussage des Bildes verändert wird oder die Urheberbezeichnung nicht mehr erkennbar ist. Für die Auslegung der Bezeichnung „non commercial“ ist dabei nicht nur auf deutsches Recht oder Gewohnheiten der deutschen Sprache abzustellen. Da es sich bei CC-Lizenzen um AGB handelt, gehen Zweifel an deren Reichweite zulasten des Verwenders.

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27. Oktober 2014 Top-Urteil

Framing grundsätzlich keine Urheberrechtsverletzung

Website mit Embedded-Player.
Beschluss des EuGH vom 21.10.2014, Az.: C-348/13

Die Einbettung eines auf einer fremden Internetseite öffentlich zugänglich gemachten geschützten Werkes in eine andere Website mittels Framing ist keine öffentlichen Wiedergabe im Sinne von Art. 3 I der Richtlinie 2001/29/EG, soweit das Werk weder für ein neues Publikum - d.h. ein solches an das die Inhaber des Urheberrechts nicht gedacht hatten, als sie die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe erlaubten - wiedergegeben noch eine andere Wiedergabetechnik verwendet wird. Das Setzen framender Links stellt damit grundsätzlich keine Urheberrechtsverletzung dar.

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02. Oktober 2014 Top-Urteil

Form des „Tripp Trapp“ Kinderstuhls ist nicht als Marke schutzfähig

Hellbrauner Kinderhochstuhl aus Holz.
Urteil des EuGH vom 18.09.2014, Az.: C-205/13

Formen, die sich aus der Funktionsweise einer Ware ergeben oder im Wesentlichen wertbildend für eine Ware mit mehreren Eigenschaften sind, können von einer Eintragung als Marke ausgeschlossen sein, da sonst Grundziele des Schutzes von Marken, aufgrund der Gewährung eines Monopols auf wesentliche Eigenschaften von Waren, beeinträchtigt würden.

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22. September 2014 Top-Urteil

Zur Beweislast bei Filesharing in Wohngemeinschaft

Die Stromkabel von jeweils drei Notebooks stecken am Wort "Filesharing".
Urteil des AG Bochum vom 16.04.2014, Az.: 67 C 57/14

Auch im Rahmen einer Wohngemeinschaft trägt der Inhaber des Internetanschlusses lediglich eine sekundäre Darlegungslast dafür, dass eine tatsächliche Vermutung einer Täterschaft für eine Urheberrechtsverletzung nicht zutrifft. Zu einer Beweislastumkehr zu Lasten des Anschlussinhabers führt dies jedoch nicht. Der Rechteinhaber bleibt damit beweisbelastet.

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12. September 2014 Top-Urteil

Digitalisierung und Vervielfältigung von Werken durch Bibliotheken

Großes Bücherregal mit vielen Büchern.
Urteil des EuGH vom 11.09.2014, Az.: C-117/13

Öffentliche Bibliotheken dürfen im Rahmen der mit den Rechteinhabern geschlossenen Lizenz- und Nutzungsverträgen Werke digitalisieren, um den Nutzern auf eigens hierfür eingerichteten Terminals Zugang zu diesen Werken zu ermöglichen. Hierbei dürfen den Nutzern jedoch in digitaler Form nicht mehr Werke gleichzeitig zur Verfügung gestellt werden, als die Bibliothek in analoger Form angeschafft hat. Die an den Terminals geschaffene Möglichkeit des Ausdruckens sowie des Abspeicherns des digitalen Werks auf einem USB-Stick ist hingegen nicht mehr als zulässige Wiedergabe anzusehen, sondern vielmehr als Vervielfältigung.

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25. August 2014 Top-Urteil

Drucker und Plotter III

Vier Tintenpatronen befinden sich auf einem schwarzen Drucker. Duplizierung
Urteil des BGH vom 03.07.2014, Az.: I ZR 28/11 Drucker und Plotter gehören zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG aF vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten (Aufgabe von BGH, Urteil vom 6. Dezember 2007 - I ZR 94/05, BGHZ 174, 359 - Drucker und Plotter I).
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25. August 2014 Top-Urteil

PC III

Zwei Notebooks auf einem Schreibtisch.
Urteil des BGH vom 03.07.2014, Az.: I ZR 30/11 Der PC gehört zwar nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG aF vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten; er zählt jedoch zu den nach § 54 Abs. 1 UrhG aF vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten (Fortführung von BGH, Urteil vom 2. Oktober 2008 - I ZR 18/06, GRUR 2009, 53 = WRP 2009, 80 - PC I).
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