Darf ich auf dem Privatgelände fotografieren?

[Gesamt: 4   Durchschnitt:  4/5]
12076 mal gelesen
0 Shares

Hier ist zunächst zu differenzieren, auf wessen Privatgelände die Fotografien erfolgen. Auf dem eigenen Privatgrundstück stellt dies kein Problem dar, sofern ich keine anderen Menschen ohne deren Einwilligung ablichte und nicht angrenzendes Gelände fotografiere. Möchte ich allerdings auf fremdem Privatgelände oder von öffentlichem Grund fremdes Privatgelände Fotografien anfertigen, so darf auch das grundsätzlich nicht ohne die Erlaubnis des Eigentümers erfolgen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a