Ist deutsches Strafrecht auf im Internet begangene Straftaten anwendbar?
Das Internet ermöglicht es, dass eine Straftat in einem Staat begangen wird, während die Folgen der Tat in einem anderen Staat eintreten. Damit stellt sich aus juristischer Sicht die Frage, welches Strafrecht in einem solchen Fall Anwendung findet.
Nach dem Territorialitätsprinzip des § 3 StGB gilt zunächst das deutsche Strafrecht für alle Taten, die im Inland begangen werden. Grundsätzlich gilt nach dem Ubiquitätsprinzip als Ort der Tat gem. § 9 StGB jeder Ort, an dem der Täter gehandelt hat bzw. hätte handeln müssen oder an welchem der Erfolg eingetreten ist.
Stellt ein Nutzer, der seinen Sitz in Deutschland hat, strafbare Inhalte von Deutschland aus ins Internet ein, so wird deutsches Strafrecht angewendet, unabhängig davon, ob ein deutscher Rechner oder ein ausländischer Rechner die Inhalte abruft. Umgekehrt ist deutsches Strafrecht auch dann anwendbar, wenn ein Nutzer in Deutschland strafbare Inhalte von einem Rechner herunterlädt, welcher sich im Ausland befindet.
Unabhängig vom Recht des Tatorts findet deutsches Strafrecht auch bei Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter gem. § 5 StGB oder gegen international geschützte Rechtsgüter gem. § 6 StGB Anwendung.