Ist dies dann erlaubt, wenn ich den vermeintlichen Urheber nenne bzw. das Pseudonym dessen angebe oder ihn auf dem Bild verlinke?

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Eine Markierung des Fotografen (wenn dieser bei Instagram selbst vertreten ist) oder eine Namensnennung allein ist generell nicht ausreichend. Zwar wird anderen Nutzern damit angezeigt, dass gerade ein anderer der Urheber des hochgeladenen Bildes ist, dennoch hat dieser nach wie vor auch das Recht zu entscheiden, ob sein Bild überhaupt an dieser Stelle veröffentlicht werden soll oder nicht.

Auf der sicheren Seite befindet man sich daher nur, wenn man sicher sein kann, dass der Urheber auch in die weitere Veröffentlichung eingewilligt oder sonst seine Erlaubnis erteilt hat. Deshalb gilt: im Zweifel sollten keine Inhalte von fremden Personen veröffentlicht werden und wenn doch, dann nur unter der Voraussetzung, dass der Urheber einem selbst die Erlaubnis erteilt oder es unter einer entsprechenden Lizenz veröffentlicht hat. Gerade bei Instagram ist dies jedoch im Großteil der Fälle nicht der Fall.

Allerdings ist zu beachten, dass der Veröffentlichende eines Bildes oder Videos noch lange nicht dessen Urheber sein muss. Sollte man keine 100%-ige Sicherheit diesbezüglich erlangen können, so gilt im Zweifel: selbst Fotos machen und nur diese hochladen.

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