Wann ist die Verwendung gerade nicht mehr vom Bildzitatrecht gedeckt?

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Da eine Rechtfertigung immer im Einzelfall zu prüfen ist, kann auch hier keine generell gültige Aussage getroffen werden. Jedenfalls nicht durch den Zitatzweck gerechtfertigt ist die Verwendung eines Bildes dann, wenn dies lediglich dazu dient, einen Beitrag oder eine andere Veröffentlichung anschaulicher zu gestalten, obwohl dies gar nicht nötig ist. Auch der vermeintlich gut gemeinte Ansatz, jemanden durch die Veröffentlichung eines Bildes auf dem eigenen Profil zu größerer Bekanntheit verhelfen zu wollen, begründet keine gesetzliche Erlaubnis. Soll ein weiterveröffentlichtes Bild lediglich der Unterhaltung dienen oder wird es aus Bequemlichkeit verwendet, weil man bspw. selbst kein ähnliches Bild anfertigen möchte, so stellt das ebenso eine Urheberrechtsverletzung dar.

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