Ist das Hacken von Computersystemen strafbar?
Unter Hacken wird das Eindringen in ein fremdes Computersystem auf elektronischem Wege verstanden. Diese Tat war bis 2006 nach dem gesetzgeberischen Willen straflos, da bloße Vorbereitungshandlungen (insbesondere zum Ausspähen von Daten gem. §202a StGB a.F.) nicht übermäßig kriminalisiert werden sollten.
Allerdings wurden in der Praxis oftmals die gespeicherten Daten des gehackten Systems abgerufen, um festzustellen, ob die Sicherung tatsächlich erfolgreich überwunden werden konnte. Teilweise wurden auch die so erlangten Informationen weiterverkauft oder die auf dem Computersystem befindlichen Daten geschädigt.
Der Gesetzgeber hat mit seinem Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung von Computerkriminalität Ende 2006 reagiert und stellte so dann den unbefugten Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Überwindung von Sicherheitsvorkehrungen gem. § 202a StGB n.F. unter Strafe. Daneben hat der Gesetzgeber die Notwendigkeit erkannt, auch das Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von „Hacker-Tools“ unter Strafe gem. § 202c StGB zu stellen.