Was gilt beim Filesharing durch Mitbewohner?

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Bei dieser speziellen Konstellation ist die Rechtslage bislang ungeklärt. Grundsätzlich kann den Anschlussinhaber auch hier eine Störerhaftung treffen. Es scheint dem Mitglied einer Wohngemeinschaft aber wohl nicht zumutbar, die Internetaktivitäten seiner Mitbewohner laufend zu überwachen. Es bleibt abzuwarten, welche klare Auffassung die Rechtsprechung in Zukunft vertreten wird.

Kategorie(n): Filesharing
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