Werbefreie Nutzung von Instagram und Facebook zukünftig gegen Zahlung möglich
Das Abonnement-Modell von Meta erklärt
Wie Meta in einem Blogeintrag am Montag, den 30. Oktober 2023, mitteilte, soll es ab November für Nutzer innerhalb der EU, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz eine Abo-Möglichkeit geben, mit der man Instagram und Facebook werbefrei nutzen kann. Für dieses Abonnement verlangt Meta vom Kunden eine monatliche Zahlung von 9,99€, wenn man das Abo im Web abschließt, und 12,99€ bei Abschluss direkt über das Smartphone. Verantwortlich dafür ist, dass Meta die Provisionszahlungen, die dadurch an Apple und Google für die Nutzung der Stores anfallen, an die Benutzer weitergegeben werden. Bis zum 1. März 2024 sind von einem Abonnement alle, im Account-Center verknüpften, Profile von der Werbung ausgenommen. Allerdings fällt ab diesem Zeitpunkt eine Erhöhung von 6€ im Web und 8€ am Smartphone für jedes weitere Konto an.
Reaktion auf die Vorgaben im europäischen Raum
Hintergrund dieses Vorgehens ist die veränderte Lage bezüglich des Datenschutzes in Europa. Bereits Anfang des Jahres hatte die irische Datenschutzbehörde gegen Meta ein Bußgeld in Höhe von 390 Millionen Euro verhängt, da gegen Datenschutzrichtlinien verstoßen wurde. Konkret wurde dem Konzern dabei untersagt, sich auf die Zustimmung zu den AGB von Meta als Rechtsgrundlage für die Schaltung personalisierter Werbung zu verwenden.
Mit dem Abomodell werde nun den Anforderungen der europäischen Regulierungsbehörden Rechnung getragen, führt Meta in ihrem Post an. Es geht dabei vor allem um die Umsetzung der Vorschriften aus den EU-Datenschutzvorgaben, dem Digital Service Act und dem anstehenden Digital Markets Act. Durch die Möglichkeit des Abonnements soll nun den Nutzern die Wahl zwischen personalisierter Werbung und werbefreier Nutzung gegen Zahlung gelassen werden und es gleichzeitig Meta ermöglichen, ihre Wirtschaftlichkeit in der EU, dem EWR und der Schweiz aufrechtzuerhalten.
Außerdem setzt Meta temporär die Erfassung der Daten von Minderjährigen und damit der personalisierten Werbung vollständig aus. Gleichzeitig wurde angekündigt, dass auch hier an einer Lösung gearbeitet werde, dieser Zielgruppe ein, an die rechtlichen Bedingungen angepasstes, Werbeerlebnis zu liefern.