Sind PayPals Nutzungsbedingungen rechtswidrig?
Ende Januar leitete das Bundeskartellamt ein Verfahren gegen den Zahlungsdienstleister PayPal ein, in dem entschieden werden soll, ob PayPal durch seine Nutzungsbedingungen den Wettbewerb mit anderen Zahlungsdiensten in rechtswidriger Weise einschränkt. Inhalt besagter Nutzungsbedingungen ist, dass Online-Händler andere Zahlungsdienste, wie z.B. Apple-Pay oder Klarna, nicht attraktiver darstellen dürfen als PayPal. „Attraktiver“ beschreibt in diesem Fall insbesondere die optische Darstellung, die Abwicklung und die erhobenen Gebühren. Soll heißen: bei der Auswahl des Zahlungsdienstleisters im Online-Handel muss PayPal (laut Nutzungsbedingungen) mindestens so attraktiv sein wie seine Alternativen.
Dabei stellen sich dem Bundeskartellamt gleich mehrere Hürden, um gegen die gerügten Nutzungsbedingungen vorzugehen. So könnten mit der Feststellung einer marktmächtigen Stellung PayPals eben diese Bedingungen für Nichtig erklärt werden. Eine solche wird jedoch erst bei einem Markanteil von 40% angenommen – PayPal liegt laut Berechnungen des Marktforschungsunternehmens EHI bei 28,2%. Dieser Weg scheint also eine Sackgasse zu sein.
Weiterhin steht der Behörde noch die Argumentation mittels der sogenannten „relativen Marktmacht“ offen. Diese beschreibt eine Marktmacht, die sich nicht nach Prozenten feststellen lässt, sondern nach weiteren objektiven Gründen, die dem zur Frage stehenden Unternehmen einen faktischen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Dieser müsste so schwerwiegend sein, dass eine marktmächtige Stellung PayPals anzunehmen wäre. Eine solche relative Marktmacht ließe sich z.B. damit begründen, dass PayPal eine Art „Netzwerkfunktion“ anbietet, bei der Familie und Freunde sich kostenlos in Sekundenschnelle Geld schicken können. Diese Funktion bringt so viele Menschen dazu, sich einen PayPal-Account zu erstellen, dass bei der Auswahl des Zahlungsdienstes am Ende eines Einkaufs die Auswahl besteht zwischen Wettbewerbern, bei denen noch ein Account erstellt werden müsste, und PayPal – diese Wahl fällt denkbar leicht.
Natürlich müsste das Bundeskartellamt eine solche Behinderung der Wettbewerber erst noch feststellen und hinreichend begründen. Sollte dies jedoch gelingen, so ist der Weg frei für mehr Wettbewerb unter den Zahlungsdiensten und somit attraktiveren Preisen für die Verbraucher.
Neben diesem Verfahren arbeitet das Bundeskartellamt noch ein einem weiteren (erfreulichen) „Projekt“: es möchte das bisherige Verbot für separate Entgelte der Zahlungsmethoden aufheben, um auch die Transaktionskosten der unterschiedlichen Zahlungsdienstleister in Wettbewerb zu stellen. Verbrauchern wäre dann am Ende eines Einkaufs die Möglichkeit gegeben, den günstigsten der Zahlungsdienste auszuwählen.