Rechtsextremer Online-Shop scheitert erneut in Markenrechtsstreit
Gleicher Name, unterschiedliche Zielgruppe
Der Rechtsextreme Shop „Druck18“ gilt laut dem antifaschistischen Verein „Laut gegen Nazis“ als einer der wichtigsten Vertriebskanäle in der Rechtsextremen Szene. Der Geschäftsführer von „Druck18“ engagiert sich stark in der rechtsextremen Szene und wurde unter anderem durch die Organisation großer Neonazi-Konzerte bekannt . Zu diesen Konzerten reisten Rechtsextreme aus ganz Europa an. Um der rechtsextremen Szene etwas entgegenzusetzen, hatte der Verein „Laut gegen Nazis“ daraufhin den Online-Shop „www.druck18.com“ eröffnet. In diesem werden Artikel gegen Rechtsextremismus angeboten.
Die Reaktionen aus der rechtsextremen Szene liesen nicht lange auf sich warten: Der Betreiber von „Druck18“ mahnte den antifaschistischen Verein ab, er solle die Bezeichnung „Druck18“ nicht mehr verwenden. Letztlich zog er mit einem Antrag auf Erlass eines Verbots wegen Rechtsmissbrauchs vor das Landgericht Hamburg. Diesen Antrag wies das Landgericht mit der Begründung, der Antrag sei unzulässig, ab.
Beschwerde beim OLG Hamburg wird abgelehnt
In zweiter Instanz wurde die Beschwerde des rechtsextremen Unternehmens vom OLG Hamburg ebenfalls abgelehnt. Grund dafür sei die unzureichende Glaubhaftmachung, dass der Name des Unternehmens ein eindeutiges Unternehmenskennzeichen für den Vertrieb dieser Textilien sei.
Der rechtsextreme Online-Shop hat nach Abweisung der Beschwerde nur noch die Möglichkeit ein Hauptsacheverfahren anzustreben und gegen den Verein „Laut gegen Nazis“ zu klagen. Wie der Vereinschef mitteilte, schrecke das Unternehmen vor einer solchen Klage nicht zurück. Für einen weiteren Prozess sei es jedoch auf Spenden angewiesen, um die Prozesskosten tragen zu können.



Peter Maurer, 11. März 2026
Wie kann das OLG eine „Beschwerde“ gegen ein Urteil „ablehnen“ ?
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