Bislang war die Registrierung von neuen Domains auf länderspezifische und eine überschaubare Anzahl an generischen Top-Level-Domains (TLDs) (z.B. .com, .net, .org, .info, .biz, .pro, etc.) beschränkt. Ab Herbst 2013 plant die für die Verwaltung des Domain-Namen-Systems (DNS) zuständige ICANN jedoch die Einführung von über 1.400 neuen Top-Level-Domains wie z.B. .berlin, .shop oder .tech.
Mit diesem Schritt vervielfacht sich nicht nur die Anzahl der Kombinationsmöglichkeiten für neue Domainanmeldungen, sondern insbesondere auch das Risiko für Markeninhaber, dass ihre Marken als Second-Level-Domain (SLDs) unter einer der neuen Top-Level-Domains angemeldet werden und es damit zu Markenrechtsverletzungen kommt. Um sich gegen dieses fast unüberschaubare Risiko erwehren zu können und die eigene Marke zu schützen, besteht für Rechteinhaber seit kurzem die Möglichkeit, die eigene Marke im sog. Trademark Clearinghouse eintragen zu lassen.