Stadt München will „Oktoberfest“ als Unionsmarke eintragen lassen
Das Münchner Oktoberfest ist das größte Volksfest weltweit, es zieht jährlich etwa sechs Millionen Besucher an. Es erfreut sich sehr großer Bekanntheit und diese wird von vielen Unternehmen zu Werbezwecken genutzt. Das will die Stadt München nun verhindern und das Wortzeichen „Oktoberfest“ als Unionsmarke eintragen lassen.
Mit diesem Vorhaben ist die Anmelderin in Deutschland allerdings schon häufig gescheitert. Nach Ansicht des DPMA sei das Wort „Oktoberfest“ rein beschreibend und müsse daher freigehalten werden. Es könne gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nicht als Marke eingetragen werden.
Möglich scheint, dass die Stadt München nun versuchen wird, über eine Verkehrsdurchsetzung an die Eintragung zu gelangen. Anhand eines Gutachtens kann die Bekanntheit eines Zeichens nachgewiesen werden, um – wie in § 8 Abs. 3 MarkenG für das deutsche Recht geregelt – ausnahmsweise die Anmeldung zu erwirken, wenn sich die Marke in den beteiligten Verkehrskreisen bereits durchgesetzt hat. Inwiefern ein solches Vorgehen Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten.