Paramount verpflichtet sich zur Unterlassung rechtswidriger Geoblocking-Klauseln
In dem Streit geht es um Lizenzbedingungen, die es den Pay-TV-Sendern vorschreiben, ihre Inhalte lediglich innerhalb eines abgesteckten räumlichen Gebiets zur Verfügung zu stellen. Typischerweise werden Lizenzen dabei nur für einzelne Ländern vergeben. Dadurch können die Sender ihr Angebot nicht auf andere Staaten erweitern. Auch Kunden, die ins Ausland reisen, können keinen Zugriff auf die Pay-TV-Inhalte nehmen.
Die EU-Kommission sieht in diesem Vorgehen einen Verstoß gegen die Grundsätze des Binnenmarkts. In einer Kartelluntersuchung hatte die Kommission festgestellt, dass die Vereinbarungen nicht rechtmäßig seien.
Paramount hat nun auf die Vorwürfe reagiert und sich rechtlich bindend dazu verpflichtet, in Zukunft keine derartigen Klauseln mehr in die Verträge mit europäischen Pay-TV-Sendern einzubinden. In den bestehenden Vereinbarungen seien die rechtswidrigen Geoblocking-Klauseln nicht anwendbar, sie würden auch nicht gerichtlich durchgesetzt. Die EU-Kommission nahm den Vorschlag von Paramount an und schloss damit das Verfahren ab. Die Untersuchung der anderen fünf Filmstudios wird hingegen fortgeführt.