Beim Kauf von Prepaid-SIM-Karten muss zukünftig Identitätsdokument vorgelegt werden

09. August 2016
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Hand hält einen Personalausweis vor blauem Hintergrund

Das vor etwa einer Woche in Kraft getretene „Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ schreibt eine Ausweispflicht beim Kauf von Prepaid-SIM-Karten vor. Dadurch soll es den Anbietern von Mobilfunkdiensten ermöglicht werden, die Identität der Prepaid-Kunden nicht nur zu ermitteln, sondern auch zu überprüfen. Dies soll die verschleiernde Nutzung von Prepaid-SIMs verhindern und die Kommunikation in terroristischen Strukturen erschweren.

Das in Kraft getretene Gesetz sieht eine Änderung des § 111 TKG vor, der bereits jetzt die Identitätsermittlung von Kunden vorschreibt, die sich vorausbezahlter Mobilfunkkarten bedienen. Ab dem 01. Juli 2017 müssen Kunden beim Kauf einer Prepaid-Karte ein Identitätsdokument vorlegen. Das Anti-Terror-Paket, das Bundestag und Bundesrat im Schnelldurchlauf verabschiedet hatten, soll damit für mehr Sicherheit sorgen und die Aufklärung von Netzwerkstrukturen ermöglichen.

Darüber hinaus erlaubt das neue Gesetz dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Anlegung sogenannter „gemeinsamer Dateien“, die in Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten unterhalten werden sollen. Diese Regelung soll insbesondere transnationalen Terrorvereinigungen entgegentreten. Zudem ermöglicht das Gesetz, Daten über jugendliche „Gefährder“ bereits ab einem Alter von 14 Jahren zu sammeln und nicht – wie bisher – erst ab 16 Jahren. Schließlich werden die Befugnisse der Bundespolizei erweitert. Dieser wird es in Zukunft möglich sein, verdeckte Ermittler einzusetzen, auch kleine und große „Lauschangriffe“ können zulässig sein.

1 Kommentar

  1. Florian, 19. August 2016

    Das ist sehr interessant.

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