Toblerone-Kopie vor Gericht, oder: der Brexit und seine Folgen

18. September 2017
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Schokoladenriegel in Pyramidenform vor weißem Hintergrund; Toblerone

In England ist ein Markenrechtsstreit entfacht, dessen Auslöser eine Veränderung in der Hügellandschaft des Schokoladen-Produkts „Toblerone“ war. Die britische Ladenkette Poundland nahm den Verlust zweier Gipfel zum Anlass, ein ähnliches Produkt zu lancieren; denn „Toblerone“ genieße in seiner modifizierten Form nach deren Ansicht keinen markenrechtlichen Schutz mehr.

Bereits zu Beginn des Jahres war von der „Brexit-Toblerone“ die Rede, die in veränderter Form etwa 40 Gramm weniger wog, aber zu demselben Preis verkauft wurde. Damit stand der Schokoladen-Produzent freilich nicht alleine da; der geplante EU-Ausstieg führte zu einer generellen Preiserhöhung in England. Während etwa die bisherige Literflasche Orangensaft in Großbritannien mitunter plötzlich nur noch 950 Milliliter enthielt, verlängerte „Toblerone“ die Täler zwischen den ursprünglich elf Schokohügeln und sparte sich dadurch – bei gleicher Länge – zwei Gipfel ein.

Die britische Ladenkette Poundland brachte nach eigenen Angaben im letzten Jahr 11 Millionen „Toblerone“-Riegel an den Mann und ist hinsichtlich der neuesten Landschaftsveränderungen ersichtlich unzufrieden. Infolgedessen soll dort fortan das vermeintlich neuartige Produkt „Twin Peaks“ in den Regalen zu finden sein, welches mit den gewohnten elf Gipfeln zum altvertrauten Geschmackserlebnis zurückführen soll. Handelschef Barry Williams spricht von einem „British taste, and with all the spaces in the right places“.

Der Verkaufsstart musste jedoch einstweilen ausgesetzt werden, denn „Toblerone“-Hersteller Mondelēz klagt gegen das geplante Vorhaben. Poundland wird eine unzulässige Imitation der bekannten und markenrechtlich geschützten Produktform des „Toblerone“-Riegels vorgeworfen. Nach Ansicht von Poundland habe Mondelēz indes mit seiner modifizierten Form die unverwechselbaren Charakteristika des Schokoriegels verändert, weshalb das Produkt seine Einzigartigkeit verloren habe und keinen markenrechtlichen Schutz mehr genieße. Außerdem weist „Twin Peaks“ – dem Namen entsprechend – einen zweigeteilten Gipfel auf, der im Übrigen an einen Hügel erinnern soll, der unweit der Firmenzentrale von Poundland zu finden sei („The Wrekin“). Wie das Gericht die beiden Positionen würdigen wird, bleibt mit Spannung abzuwarten.

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