Frankreich: Verschärftes Vorgehen gegen Markenpiraterie durch Gesetze

30. Mai 2016
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Einkaufswagen mit einer Zeitung mit der Aufschrift "Online Shopping"

Die Werbung, der Vertrieb sowie der Verkauf von Plagiaten ist durch den E-Commerce-Markt drastisch angestiegen. Diesem stark wachsenden Vertrieb von gefälschten Produkten will der französische Gesetzgeber nun durch eine Gesetzesverschärfung den Boden entziehen.

Jährlich steigt die Zahl der Handelstätigkeiten mit Plagiaten. Zunehmend ist dies dem Online-Handel zuzuschreiben. Mit nur wenigen Klicks ist ein dem Original täuschend echt aussehendes Produkt bestellt und wird direkt nach Hause geliefert.

Oft wird dabei vergessen, dass dadurch die Gesundheit der Verbraucher aufs Spiel gesetzt wird. Wie aus einem aktuellen Bericht der EU-Kommissarin Jourová hervorgeht gab es im Jahr 2015 über 20000 Warnmeldungen zu gefährlichen Produkten. Vor allem schädliche Weichmacher und Schwermetalle wurden in den gefälschten Markenprodukten gefunden. Diese waren erschreckenderweise überwiegend bei Kinderspielzeugen, aber auch Arzneimitteln sowie Körperpflegeprodukten vorzufinden. Auch die aktuellen Zahlen des deutschen Zolls können dieses Ausmaß durch die Zugriffszahlen auf dem Postvertriebsweg leider nur bestätigen.

Genau hier setzt der französische Gesetzgeber an. Durch die Verschärfung von Gesetzen soll dem Markt für Plagiate entgegengetreten werden. Ab Januar 2018 wird voraussichtlich das französische Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums um einen Zusatz ergänzt, der die Betreiber von Online-Handelsplattformen zu besonderer Sorgfalt verpflichtet. Dadurch sollen Verbraucher und Markenrechtsinhaber geschützt werden. Wie dies allerdings in der Praxis umzusetzen ist, ist bislang noch unklar.

Diese Gesetzesverschärfung wird vom deutschen Markenverband durchaus begrüßt. Nur durch solche klaren Reaktionen ließe sich die Ausweitung der Markenpiraterie verhindern. Frankreich solle als Vorreiter angesehen werden und dem deutschen sowie dem europäischen Gesetzgeber einen Denkanstoß geben. Nur durch ein gemeinschaftliches Vorgehen gegen die Online-Piraterie sei es möglich, europaweit die Vertriebswege der Produkt- und Markenpiraterie zu unterbinden und den Verbrauchern effektiven Schutz zu gewährleisten.

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