Verleihung des Titels „Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz“ an Rechts- und Fachanwältin Kerstin Piller und des Titels „Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz“ an Rechts- und Fachanwalt Arthur Kempter

31. Mai 2016
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
861 mal gelesen
0 Shares
Knallender Champagnerkorken

Wir freuen uns mitteilen zu dürfen, dass sowohl Frau Rechts- und Fachanwältin Kerstin Piller mit dem Titel „Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz“ als auch Herr Rechts- und Fachanwalt Arthur Kempter mit dem Titel „Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz“ einen weiteren Fachanwaltstitel verliehen bekommen haben.

Nachdem Rechtsanwältin Kerstin Piller bereits den Titel „Fachanwältin IT-Recht“ und Rechtsanwalt Arthur Kempter bereits den Titel „Fachanwalt IT-Recht“ tragen dürfen, haben beide Rechtsanwälte nun auch die nächste Qualifikation endgültig abgeschlossen. Der Verleihung des Titels vorausgegangen ist eine mehrjährige Tätigkeit, unter anderem in den Rechtsgebieten des Wettbewerbs-, Kartell-, Patent-, Marken- und Urheberrechts. Doch nicht nur diese praktische Erfahrung ist eine Voraussetzung, die zum Führen dieses Titels befähigt. Auch erweitertes theoretisches Wissen wird im Rahmen dieser zusätzlichen Ausbildung vermittelt, welches schlussendlich im Rahmen von verschiedenen Prüfungen und der Teilnahme an mehreren Fortbildungsstunden pro Jahr erfolgreich nachgewiesen werden muss. Das ganze kanzlei.biz-Team gratuliert herzlich!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a