Verleihung des Titels „Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz“ an Rechts- und Fachanwältin Kerstin Piller und des Titels „Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz“ an Rechts- und Fachanwalt Arthur Kempter
Nachdem Rechtsanwältin Kerstin Piller bereits den Titel „Fachanwältin IT-Recht“ und Rechtsanwalt Arthur Kempter bereits den Titel „Fachanwalt IT-Recht“ tragen dürfen, haben beide Rechtsanwälte nun auch die nächste Qualifikation endgültig abgeschlossen. Der Verleihung des Titels vorausgegangen ist eine mehrjährige Tätigkeit, unter anderem in den Rechtsgebieten des Wettbewerbs-, Kartell-, Patent-, Marken- und Urheberrechts. Doch nicht nur diese praktische Erfahrung ist eine Voraussetzung, die zum Führen dieses Titels befähigt. Auch erweitertes theoretisches Wissen wird im Rahmen dieser zusätzlichen Ausbildung vermittelt, welches schlussendlich im Rahmen von verschiedenen Prüfungen und der Teilnahme an mehreren Fortbildungsstunden pro Jahr erfolgreich nachgewiesen werden muss. Das ganze kanzlei.biz-Team gratuliert herzlich!