Warum man Äpfel und Birnen (jedenfalls markenrechtlich) doch miteinander vergleichen kann…

10. Mai 2016
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ein Apfel liegt vor einer Birne

Wieder einmal geht Apple erfolgreich aus einem Markenstreit hervor. Das chinesische Unternehmen Pear Technologies hatte sich 2014 eine Wort-Bild-Marke-Marke hinterlegen lassen, die eine Birne mit Stil zeigt, und damit unter anderem den Schutz für Computer-Hard- und Software beantragt. Apple erhob aufgrund seines weltbekannten Logos mit dem angebissenen Apfel Widerspruch.

Das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) hat dem Widerspruch von Apple in seiner Entscheidung Ende April 2016 nun zugestimmt. Nicht nur sei die Marke mit der Birne optisch an das Apple-Logo angelehnt, bereits durch die Wahl des Obstes suggeriert Pear Industries seine „Birnen-Produkte“ als Alternative zu den „Apfel-Produkten“ von Apple.

Das EUIPO geht davon aus, dass die leicht ironische Anspielung des Birnen-Logos beim Verbraucher mental einen Zusammenhang zum Apple-Logo herstellen soll, um dadurch die eigenen Produkte in den Augen der Verbraucher aufzuwerten. Durch ein vergleichbares Produktangebot soll der Verbraucher zu dem Schluss gelangen, eine Birne sei genauso gut wie ein Apfel. Demnach müssen fragliche Marken zwar nicht zwingend ähnlich sein, es reicht bereits aus, wenn der angesprochene Verbraucherkreis eine Marke mit der anderen assoziiert. Mit dieser Entscheidung zeigt das EUIPO, dass Äpfel und Birnen eben doch vergleichbar sind, zumindest im Markenrecht.

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