Bundesnetzagentur geht entschieden gegen Spionagekameras vor

29. April 2016
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Video Camera

Versteckte Kameras, die derart in oder an Alltagsgegenständen angebracht sind, dass sie heimlich Bilder und Videos aufnehmen können, sind in Deutschland gemäß § 90 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz verboten. Derartige Spionagekameras werden jedoch immer häufiger zu immer niedrigeren Preisen verkauft, außerdem verbessert sich die verbaute Technik stetig. Die Bundesnetzagentur will daher zukünftig entschiedener gegen entsprechende Webangebote vorgehen und sowohl Verkäufer als auch Erwerber zur Vernichtung der Überwachungskameras anhalten.

Rauchmelder, Uhren, Wecker, Lampen, aber auch Powerbanks und Popart-Blumen sind beliebte Gegenstände des täglichen Lebens, die als Gehäuse für getarnte Kameras verwendet werden. Die Spionagekameras sind dabei häufig erschwinglich, oft liegt ihr Preis unter 100 Euro. Experten befürchten daher, dass der Einsatz versteckter Kameras zu einem Massenphänomen und damit einem Massenproblem werden könnte. In den letzten Monaten hat die Bundesnetzagentur deshalb in rund 70 Fällen eingegriffen.

Die Verkäufer der verbotenen Kameras trifft einerseits eine Pflicht zur Löschung des jeweiligen Angebots, andererseits müssen sie die Käufer der rechtswidrigen Waren benennen. Die Käufer und Verkäufer sind anschließend gleichermaßen verpflichtet, die Gegenstände zu vernichten und die Vernichtung der Behörde gegenüber nachzuweisen. Nach eigener Aussage der Bundesnetzagentur könne dies etwa anhand eines Bestätigungsschreibens einer Abfallwirtschaftsstation geschehen.

Die Gefährlichkeit solch getarnter Kameras dürfe nach Ansicht des Netzagenturchefs Jochen Homann nicht unterschätzt werden. Er sagt: „Diese Kameras ermöglichen eine unbemerkte Fernüberwachung und gefährden dadurch ein unbeschwertes Privatleben.“ Aus datenschutzrechtlichen Gründen sei daher ein entschlossenes Vorgehen gegen die Kameras angezeigt.

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