Störerhaftung abgeschafft: Koalition ebnet den Weg für offene WLANs

11. Mai 2016
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Offene WLANs scheitern in Deutschland oft an der mehrfach kritisierten Störerhaftung, private und neben-gewerbliche WLAN-Betreiber sind von dem sogenannten Provider-Privileg nicht erfasst. Das soll sich nun ändern. Die Große Koalition hat heute Morgen für Betreiber von WLANs die Abschaffung der Störerhaftung beschlossen.

Dies bestätigte der SPD-Politiker Lars Klingbeil gegenüber dpa. Er bezeichnete die Einigung als einen „Durchbruch beim Thema WLAN“ und betonte: „Der Weg für mehr freies WLAN in Deutschland ist damit endgültig frei.“

Die Störerhaftung hatte bisher dafür gesorgt, dass Anbieter eines WLAN-Hotspots neben den die rechtswidrige Handlung begehenden Nutzern als Mitstörer hafteten. Lediglich gewerbliche Internet-Provider waren dabei privilegiert und von der Haftung ausgenommen. Von nun an soll das Haftungsprivileg auch private und neben-gewerbliche Anbieter (wie Café- und Barbesitzer) bevorzugen. Insbesondere soll die Anbieter keine Pflicht mehr treffen, eine Vorschaltseite zur Einwilligung in Vertragsbedingungen oder sonstige technische Hürden einzubauen, damit WLANs tatsächlich offen genutzt werden können.

Das betreffende Gesetz soll bereits in der nächsten Sitzungswoche geändert werden,  die Änderungen könnten somit bereits im Herbst 2016 in Kraft treten.

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