Inhalte mit dem Schlagwort „Filesharing“

08. September 2009

IP-Adressen müssen auf Anordnung des Gerichts gespeichert werden

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 01.09.2009, Az.: 6 W 47/09

Provider müssen Verkehrsdaten, zu denen unter anderem IP-Adressen, Namen und Anschriften der Kunden und Zeitpunkt der Internetnutzung gehören, auf Anordnung eines Gerichtes speichern. Nur so sei es möglich, die Daten für ein Verfahren zur Sicherung urherberrechtlich geschützter Rechtspositionen zu verwenden. Üblicherweise müssen Verkehrsdaten nach dem TKG unverzüglich nach Beendigung der Internetverbindung gelöscht werden. Das UrhG enthält jedoch einen speziellen Erlaubnistatbestand, der das längere Speichern zur Verfolgung urheberrechtlicher Ansprüche gegen sog. Filesharer ermöglichen soll. Ein verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG vermochten die Richter nicht zu erkennen.
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23. April 2009

Rund 700.000 Euro für 139 Musikstücke sind angemessen

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 28.01.2009, Az.: 5 U 255/07

Macht ein Usenet-Anbieter Musikstücke ohne Einwilligung des urheberrechtlich Berechtigten öffentlich zugänglich, so haftet er wegen dieser Rechtsverletzung. Insbesondere muss er sich einen Streitwert für die rund 139 unberechtigterweise veröffentlichen Musikstücke von 695.000 Euro entgegenhalten lassen. Die Umstände des Einzelfalls lassen einen derart hohen Streitwert durchaus als angemessen erscheinen, wenn der in seinem Recht Verletzte eine wirkungsvolle und dauerhafte Abwehr erreichen möchte und der Verstoß gegen die Urheberrechte einen besonders hohen Verschuldensgrad aufweist.
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27. März 2009

Filesharing im ungesicherten W-LAN-Netz

Urteil des LG Düsseldorf vom 16.07.2008, Az.: 12 O 229/08 Wer einen ungesicherten Zugang zu seinem W-LAN-Netz hat, haftet im Falle einer Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung gem. § 97 Abs. 1 UrhG. Bereits die Schaffung eines unverschlüsselten Internetzugangs begründet eine Störerhaftung, indem jedermann urheberrechtlich geschützte Daten im Wege des Filesharings unter der IP-Adresse des Internetanschlussinhabers anbieten kann. 
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03. Februar 2009

Urheberrechtsverletzungen durch Teilnahme an Filesharing-Systemen

Seit Anfang September gewährt das Urheberrechtsgesetz (UrhG) auf Grund seiner Reform durch das „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ dem Urheber nunmehr unmittelbar einen Auskunftsanspruch gegen den Provider. So bietet § 101 Abs. 2 UrhG dem Rechteinhaber die Möglichkeit den Provider selbst auf Erteilung der Auskunft, welcher Person die recherchierte IP-Adresse zugeordnet werden kann, in Anspruch zu nehmen.
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