Urteile aus der Kategorie „Jugendschutz“
Jugendgefährdende Inhalte versus Kunstfreiheit
Beschluss des VG Berlin vom 16.12.2010, Az.: 27 L 355.10
Der Betreiber eines Internetportals, in dem erotische Kunst in Form von Literatur, Bildern und Videomaterial veröffentlicht wird, muss diese durch ein Jugendschutzprogramm oder andere Vorkehrungen schützen, da Jugendliche dadurch in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden können. Dem stehe auch die Kunstfreiheit nicht entgegen, da im Fall der Kollision zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz dem Verfassungsgebot des Jugendschutzes Rechnung zu tragen ist.Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien muss Indizierung eines Albums hinreichend feststellen
Rechtmäßige Entscheidung über Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien
Die Aufnahme einer (elektronischen) Zeitschrift des Landesverbands der NPD-Jugendorganisation in die Liste jugendgefährdender Medien ist rechtmäßig. Nach dem Jugendschutzgesetz werden Träger- und Telemedien aufgenommen, wenn sie geeignet sind, die Entwicklung von Heranwachsenden oder ihre Erziehung zu gefährden. Wenn auch die vorliegend dargestellten Meinungen und Bewertungen historischer und politischer Ereignisse nach Ansicht der Richter noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, so halten diese einer Abwägung mit den Belangen des Jugendschutzes nicht mehr stand. Die Indizierungsentscheidung war somit rechtmäßig.
Zeugenaussage eines Kindes
„Deutschland sucht den Superstar“
KJM-Pressemitteilung Nr. 03/2010 vom 21.01.2010
Die "Kommission für Jugendmedienschutz" (KJM) hat bereits bei der ersten "Casting"-Folge der neuen Staffel von "Deutschland sucht den Superstar" einen erneuten Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen festgestellt.Betrachten von kinderpornografischen Internetseiten strafbar
Nach einem Revisionsurteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg ist bereits das bewusste und gewollte Betrachten von Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt strafbar. Das OLG Hamburg erweiterte durch Auslegung den Besitzbegriff des § 184b Abs. 4 StGB dahingehend, dass bereits das Herunterladen von Dateien aus dem Internet in den Cache des Browsers darunter fällt.
Verfassungsbeschwerde gegen gesetzlich bestehende Altersverifikationspflicht abgelehnt
Beschlüsse des BVerfG vom 24.09.2009, Az.: 1 BvR 1231/04, 1 BvR 710/05, 1 BvR 1184/08
Anbieter von pornographischen Inhalten haben gemäß § 184d StGB durch technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass die pornographischen Inhalte Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich sind. Die Altersverifikationspflicht ist nicht bereits deswegen ungeeignet, Minderjährige vor den negativen Einflüssen pornographischer Inhalte zu schützen, weil pornographische Inhalte im Internet auch frei verfügbar sind. Ein Gesetz ist bereits dann geeignet, den von ihm angestrebten Zweck zu erreichen, wenn die Zweckerreichung wenigstens gefördert wird.Mein Kind soll nicht in den Medien stehen
Eine Geldentschädigung wegen hartnäckiger schwerwiegender Verletzung des Rechts am eigenen Bild ist abhängig von der Wertung im Einzelfall, wobei Kinder umfassender geschützt sein müssen als Erwachsene. Unterlassungstitel und Ordnungsmittelverfahren können der Genugtuungsfunktion bereits Rechnung tragen.
Tabak-Werbung in Printmedien
Urteil des LG Hamburg vom 21.12.2007, Az.: 408 O 196/07
Wenn ein Tabak-Unternehmen in einer Mitgliederzeitschrift einer Regierungspartei über ihr Jugendschutzprogramm informiert und dabei Ihre Produkte zur Zuordnung von Unternehmen mit der Zigarettenmarke abdruckt, verstößt dies nicht gegen das Werbeverbot von Tabakprodukten in Printmedien. Solange der Informationscharakter etwaige Werbeeffekte überwiegt, ist ein Abdrucken entsprechender Artikel von der Meinungsfreiheit in Art. 5 Abs. 1 GG umfasst und geschützt.

