Inhalte aus der Kategorie: „Social-Media-Recht“
Datenweitergabe von Facebook und WhatsApp wird datenschutzrechtlich untersucht
Was vor zwei Jahren bei der über 20 Milliarden teuren Übernahme des Kurznachrichtendienstes WhatsApp durch Facebook noch vehement bestritten wurde, könnte nun wahr werden: der Nachrichtendienst hat die Grundlage geschaffen, Daten mit Facebook zu teilen und fordert seine Nutzer auf, in diese Weitergabe zuzustimmen. Die EU-Datenschutzkommission und auch der Hamburgische Datenschutzbeauftragte kündigten an, die neuen Bestimmungen zu überprüfen.
Social-Media-Riese gegen Open-Source-Community: Facebook und Adblock-Plus liefern sich erbitterten Werbungskampf
Facebook will den Weg für relevante und auf den Nutzer individuell zugeschnittene Werbung ebnen. Das soziale Netzwerk hatte daher letzte Woche die individuellen Einstellungsmöglichkeiten erweitert und dafür gesorgt, dass Werbung auch bei Nutzung eines Adblockers angezeigt wird. Adblock-Plus reagierte und veröffentlichte bereits wenige Tage später ein Update, das die neuen Werbeanzeigen ausblendet. Innerhalb Stunden hatte Facebook eine weitere Umgehung erarbeitet, Adblock-Plus-Anbieter Eyeo zog nach.
Kein #Rio2016 für Jedermann?
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) kündigt an, die Verwendung der geschützten olympischen Marken insbesondere auch in den sozialen Netzwerken zu beobachten und sich bei einem Verstoß rechtliche Schritte vorzubehalten. Verschiedenen Medienberichten zufolge wird in den nationalen olympischen Komitees eine widerrechtliche Nutzung mitunter auch in der Verwendung des Hashtags „#Rio2016“ gesehen.
Facebook darf auch wieder Daten von Nicht-Mitgliedern sammeln
Die belgische Datenschutzbehörde CPVP hat einen entscheidenden Prozess gegen den Internetkonzern Facebook verloren. Die Datenschützer hatten gegen die Betreiber des sozialen Netzwerks Klage erhoben, da diese mit Hilfe des sogenannten „datr“-Cookie, Informationen über das Surfverhalten von Internetnutzern sammelten, welche gar nicht als Mitglieder von Facebook registriert sind.
„Behinderter Lehrer ever“: Schülerin wird wegen Facebook-Post zu 20 Sozialstunden verurteilt
Das Posten eines Fotos auf Facebook dauert, wie das Teilen eines Posts, nur wenige Sekunden. Dies ist einer Schülerin zum Verhängnis geworden: das Mädchen veröffentlichte ein Bild von ihrem Lehrer und versah es mit einem abschätzigen Kommentar. Das AG Düsseldorf verurteilte sie daraufhin zu 20 Sozialstunden.
Erst Bußgeld, dann Kartellrechtsverfahren: deutsche Gerichte beanstanden Facebook-AGB
Erst verurteilt das Landgericht Berlin Facebook zur Zahlung eines Bußgelds in Höhe von 100.000 Euro, dann eröffnet das Bundeskartellamt ein Verfahren gegen den Großkonzern wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. Grund dafür sind die von Facebook verwendeten und höchst umstrittenen Nutzungsbedingungen der Social-Media-Plattform.
Facebook darf auch weiterhin unter einem Pseudonym geführte Nutzer-Konten sperren
Novellierung 2016: Jugendmedienschutzstaatsvertrag tritt voraussichtlich im Oktober 2016 in Kraft
Nach mehreren gescheiterten Novellierungsversuchen soll voraussichtlich ab dem 01.10.2016 der im August 2015 beschlossene, überarbeitete Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMSTV), welcher bereits seit über zwölf Jahren existiert, in Kraft treten. Da die letzte Änderung über fünf Jahre zurückliegt, wurde angesichts des stetigen Wandels im Bereich der Medien eine Überprüfung und Anpassung des JMSTV erforderlich. Neben der Einigung auf Länderebene, will auch der Bund eine noch weiter reichende Neukonzeption des Jugendmedienschutzes vorlegen.
„Kristallnacht“-Tweet stellt Rassendiskriminierung dar
Das Bundesgericht der Schweiz hat die Beschwerde gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts vom April 2015 abgewiesen, durch welches ein 40-jähriger Mann wegen seines Tweets „Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht … diesmal für Moscheen“ zu einer bedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu 120 Franken bei einer Probezeit von drei Jahren und zu einem Bußgeld in Höhe von 1800 Franken verurteilt worden war. Der Tweet stelle eine Rassendiskriminierung dar und könne nach Ansicht des Gerichts insbesondere nicht als „gedankenlose“ Äußerung gewertet werden.