Erst Bußgeld, dann Kartellrechtsverfahren: deutsche Gerichte beanstanden Facebook-AGB
Auf Antrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) erließ das LG Berlin bereits 2012 einen Beschluss, der der irischen Facebook-Tochter die Änderung ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen auferlegte. Nach Ansicht des Gerichts kam der Konzern dieser Verfügung jedoch nicht schnell genug nach, das Landgericht verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro. Der Vorstand des Bundesverbands Klaus Müller sagte dazu: „Unternehmen müssen gerichtliche Entscheidungen umsetzen und können sie nicht einfach aussitzen.“ Eine Facebook-Sprecherin lies nun verlauten, dass das Unternehmen die 100.000 Euro zahlen werde.
Das LG Berlin begründete sein Vorgehen mit der Erheblichkeit der Klauseländerung. Durch die Facebook-AGB würden besonders viele Nutzer gebunden und außerdem in ihren Rechten weitgehend eingeschränkt. Die beanstandete Klausel beträfe die Nutzungsrechte des Social-Media-Riesen an den vom jeweiligen Nutzer geposteten Inhalten, insbesondere also an veröffentlichten Bildern. Die Verhängung eines Bußgelds in Höhe von 100.000 Euro sei damit gerechtfertigt.
Auch im Verfahren des Bundeskartellamts sollen die Nutzungsbedingungen genau unter die Lupe genommen werden. Laut Pressemitteilung bestehe ein Anfangsverdacht dahingehend, dass die AGB gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstießen, was nach Ansicht des Bundeskartellamts einen Konditionenmissbrauch darstellen könnte. Sollte die Rechtswidrigkeit in irgendeiner Weise mit der Marktbeherrschung zusammenhängen, so sei das Vorgehen von Facebook kartellrechtlich zu beanstanden. Dies wolle das Amt nun prüfen.