„Behinderter Lehrer ever“: Schülerin wird wegen Facebook-Post zu 20 Sozialstunden verurteilt
Die Schülerin einer Förderschule hatte heimlich ein Bild von ihrem Lehrer gemacht, dieses anschließend in ihrer Facebook-Chronik veröffentlicht und es mit der Bildunterschrift „Behinderter Lehrer ever“ versehen. Der Lehrer zeigte die Schülerin deswegen an, das Gericht verurteilte die 14-Jährige nun wegen Beleidigung. Der Eintrag war dabei nicht nur für Freunde der Schülerin sichtbar gewesen, vielmehr hatten auch Freunde von Freunden Zugriff. Zwar hatte das Mädchen das Bild später gelöscht, es könnte jedoch trotzdem noch im Internet kursieren.
Das Mädchen sagte vor Gericht aus, dass der Post eine Retourkutsche gewesen sei. Der Lehrer habe seinerseits Fotos von dem Mädchen und anderen Schülern gemacht und diese auf der schuleigenen Homepage veröffentlicht. Dies habe sie sich nicht gefallen lassen wollen. Dennoch bereue sie ihr Handeln sehr.
Die öffentliche Kundgabe von Miss- oder Nichtachtung einer anderen Person kann insbesondere für Erwachsene schwere strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Richterin des AG Düsseldorf hatte die besondere Gefahr eines Internetpostings in seiner schnellen Verbreitbarkeit gesehen. Sei ein Post einmal veröffentlicht, könne er nicht mehr kontrolliert werden.
Da die Schülerin ernsthafte Reue zeigte, noch nicht vorbestraft und minderjährig ist, erschöpft sich ihre Strafe in den 20 abzuleistenden Sozialstunden. Darüber hinaus wäre auch eine zivilrechtliche Klage des Lehrers möglich gewesen. Dieser hätte etwaige Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen können.