Vergleich: Opel verpflichtet sich zur Unterlassung umstrittener Werbeaussagen

22. Juni 2016
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Scheinwerfer eines Autos mit Seitenansicht des Restautos

Der Automobilhersteller hat vor dem LG Darmstadt eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich darin verpflichtet, nicht mehr mit bestimmten Werbeaussagen für das Modell Zafira 1.6 zu werben. Opel sehe sich zwar weiterhin im Recht, wolle das Verfahren aber beenden.

Zuletzt hatte das Unternehmen unter anderem mit den Slogans „so sauber wie ein Benziner“ und „vorbildliche Abgasreinigung mit niedrigstem Stickoxidausstoß“ geworben. Die Vorsitzende Richterin des Landgerichts ließ verlauten, dass diese Angaben von dem jeweiligen Verbraucher falsch aufgefasst werden und damit zu unrealistischen Vorstellungen führen könnten. Zu einer endgültigen Entscheidung kam es jedoch nicht, die Parteien einigten sich.

Der Automobilhersteller trägt 60 % der Gerichtskosten und muss dafür sorgen, dass die streitgegenständlichen Werbeaussagen innerhalb der nächsten vier Wochen eingestellt werden. Im Gegenzug ließ der Verein DUH die Vorwürfe fallen. Im Falle eines Verstoßes muss Opel pro Fall 5001 Euro an den Kläger zahlen.

Ob das Zafira-Modell 1.6 die Abgasnorm Euro 6 tatsächlich einhält, blieb aufgrund des Vergleichs offen. Opel hatte zwar zugegeben, dass die Reinigung der Abgase bei einer Außentemperatur von unter 17 °C eingeschränkt erfolge. Dies sei jedoch aus Gründen des Motorschutzes nötig.

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