Vergleich: Opel verpflichtet sich zur Unterlassung umstrittener Werbeaussagen
Zuletzt hatte das Unternehmen unter anderem mit den Slogans „so sauber wie ein Benziner“ und „vorbildliche Abgasreinigung mit niedrigstem Stickoxidausstoß“ geworben. Die Vorsitzende Richterin des Landgerichts ließ verlauten, dass diese Angaben von dem jeweiligen Verbraucher falsch aufgefasst werden und damit zu unrealistischen Vorstellungen führen könnten. Zu einer endgültigen Entscheidung kam es jedoch nicht, die Parteien einigten sich.
Der Automobilhersteller trägt 60 % der Gerichtskosten und muss dafür sorgen, dass die streitgegenständlichen Werbeaussagen innerhalb der nächsten vier Wochen eingestellt werden. Im Gegenzug ließ der Verein DUH die Vorwürfe fallen. Im Falle eines Verstoßes muss Opel pro Fall 5001 Euro an den Kläger zahlen.
Ob das Zafira-Modell 1.6 die Abgasnorm Euro 6 tatsächlich einhält, blieb aufgrund des Vergleichs offen. Opel hatte zwar zugegeben, dass die Reinigung der Abgase bei einer Außentemperatur von unter 17 °C eingeschränkt erfolge. Dies sei jedoch aus Gründen des Motorschutzes nötig.