Datenweitergabe von Facebook und WhatsApp wird datenschutzrechtlich untersucht
Facebook hatte noch 2014 im Rahmen der Übernahme gegenüber der EU-Kommission versprochen, beide Dienste getrennt voneinander zu betreiben. Doch vergessen scheinen alle Beteuerungen des sozialen Netzwerks in Anbetracht der neuen Datenschutzbestimmungen von WhatsApp, zu verlockend erscheinen die Daten der Nutzer des Kurznachrichtendienstes. Konkret vorgesehen ist die Weitergabe der Handynummer sowie die Nutzungsstatistiken der einzelnen WhatsApp-Nutzer, um auf Facebook beispielsweise relevantere Werbung oder Freunde-Vorschläge anzeigen zu lassen. Profilnamen, Profilfotos oder auch Statusmeldungen hingegen sollen „im Moment“ nicht geteilt werden.
WhatsApp ermöglicht seinen Nutzern zwar auf den ersten Blick die Deaktivierung der Datenweitergabe in den Profileinstellungen – dies allerdings nur ein wenig. Denn die Daten werden bei genauerer Betrachtung trotzdem übertragen, aber dann nicht mehr zum Zwecke der Werbeoptimierung, sondern zur allgemeinen Verbesserung der Infrastruktur der Zustellsysteme sowie zur Optimierung der Sicherheit.
Die EU-Datenschutzkommission und auch der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar stehen diesem Vorgehen des Sozialen Netzwerks kritisch gegenüber. Denn eine solch umfassende Datenübermittlung zwischen zwei Unternehmen bedarf grundsätzlich einer gesetzlichen Grundlage oder eben der Einwilligung der Betroffenen – beides sei aber vorliegend nicht gegeben. Ein Recht in eine solche Datenübermittlung existiere nicht und ein Widerspruch der Nutzer in die Datenweitergabe sei überhaupt nicht möglich. Brüssel und auch Casper kündigten nun eine aufsichtsbehördliche Prüfung an.